Stellen Sie sich vor, das Jugendamt kontaktiert Sie unerwartet und fordert die Inobhutnahme Ihres Kindes. In solchen Situationen fühlen sich Eltern oft ohnmächtig und überfordert. Doch Sie sind nicht rechtlos! Es ist entscheidend, Ihre Rechte als Eltern zu kennen und zu wissen, welche Schritte Sie einleiten können, um Ihr Kind zu schützen und die Situation rechtlich zu prüfen.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Definition: Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Schutzmaßnahme des Jugendamts für Kinder in akuten Gefahrensituationen.
Rechtliche Grundlagen: Basiert auf § 8a Abs. 3 S. 2 SGB VIII (Schutzauftrag) und § 42 SGB VIII (Voraussetzungen).
Voraussetzungen: Eine Inobhutnahme ist möglich, wenn:
Das Kind selbst um Hilfe bittet
Eine dringende Gefahr für das Kindeswohl besteht
Ein unbegleitetes ausländisches Kind nach Deutschland kommt
Elternrechte:
Widerspruchsrecht gegen die Inobhutnahme
Recht auf Umgang mit dem Kind während der Inobhutnahme
Recht auf Anhörung im familiengerichtlichen Verfahren
Recht auf Information über alle Aspekte der Inobhutnahme
Handlungsmöglichkeiten:
Sofortiger Widerspruch gegen die Inobhutnahme einlegen
Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht beantragen
Antrag auf Herausgabe des Kindes nach § 1632 Abs. 1 BGB stellen
Kooperationsbereitschaft mit dem Jugendamt zeigen
Nach der Inobhutnahme:
Wiederherstellung des Sorgerechts ist möglich, wenn die Gründe für die Inobhutnahme nicht mehr bestehen
Durchsetzung von Umgangsregelungen auch bei Fremdunterbringung
Wichtig:
Anwaltliche Unterstützung ist dringend empfehlenswert
Alle Gespräche und Vereinbarungen dok[…]