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Rechtsanwälte Kotz GbR

Beschaffenheitsvereinbarung bei Kauf eines normalen Reitpferds

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Ein vermeintliches Traumpferd entpuppt sich als Albtraum: Kurz nach dem Kauf wird ein Holsteiner Wallach lahm und eine kostspielige Odyssee beginnt. Wer trägt die Verantwortung, wenn aus reiterlichem Glück juristischer Zank wird und der Traum vom Springpferd auf der Strecke bleibt? Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 72/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Datum: 23.01.2025 Aktenzeichen: 7 U 72/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Kaufrecht, Pferderecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Begehrt von dem Beklagten die Rückzahlung des Kaufpreises für einen Holsteiner Wallach und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Sie suchte ein Springpferd für ihre Tochter. Beklagter: Wird von der Klägerin auf Rückzahlung des Kaufpreises und Ersatz von Aufwendungen in Anspruch genommen. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin suchte ein Springpferd für ihre Tochter und traf sich am 29.07.2022 mit dem Beklagten. Nach einer Proberunde mit dem Pferd leistete die Klägerin eine Anzahlung. Vereinbart wurde, dass die Restzahlung nach einer klinischen Untersuchung des Pferdes durch eine Tierärztin erfolgen sollte. Die Einzelheiten des Treffens sind streitig. Kern des Rechtsstreits: Die Klägerin begehrt die Rückzahlung des Kaufpreises und Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung der Klägerin hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg und wird voraussichtlich durch Beschluss zurückgewiesen. Folgen: Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für den zweiten Rechtszug auf 19.078,05 € festzusetzen. Der Klägerin wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen gegeben.


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