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Beschaffenheitsvereinbarung bei Kauf eines normalen Reitpferds

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Ein vermeintliches Traumpferd entpuppt sich als Albtraum: Kurz nach dem Kauf wird ein Holsteiner Wallach lahm und eine kostspielige Odyssee beginnt. Wer trägt die Verantwortung, wenn aus reiterlichem Glück juristischer Zank wird und der Traum vom Springpferd auf der Strecke bleibt? Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 72/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
  • Datum: 23.01.2025
  • Aktenzeichen: 7 U 72/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Kaufrecht, Pferderecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Begehrt von dem Beklagten die Rückzahlung des Kaufpreises für einen Holsteiner Wallach und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Sie suchte ein Springpferd für ihre Tochter.
    • Beklagter: Wird von der Klägerin auf Rückzahlung des Kaufpreises und Ersatz von Aufwendungen in Anspruch genommen.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Klägerin suchte ein Springpferd für ihre Tochter und traf sich am 29.07.2022 mit dem Beklagten. Nach einer Proberunde mit dem Pferd leistete die Klägerin eine Anzahlung. Vereinbart wurde, dass die Restzahlung nach einer klinischen Untersuchung des Pferdes durch eine Tierärztin erfolgen sollte. Die Einzelheiten des Treffens sind streitig.
    • Kern des Rechtsstreits: Die Klägerin begehrt die Rückzahlung des Kaufpreises und Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Berufung der Klägerin hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg und wird voraussichtlich durch Beschluss zurückgewiesen.
  • Folgen: Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für den zweiten Rechtszug auf 19.078,05 € festzusetzen. Der Klägerin wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen gegeben.

Der Fall vor Gericht


Streit um Pferdeverkauf: Käuferin fordert Rückzahlung nach Lahmheit

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 7 U 72/24) befasst sich mit einem Streitfall rund um den Kauf eines Reitpferdes. Im Zentrum steht die Frage, ob eine Käuferin die Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz verlangen kann, nachdem das Pferd kurz nach dem Kauf lahm wurde und sich schwerwiegende gesundheitliche Probleme herausstellten. Das Gericht hat in einem Beschluss angedeutet, dass es die Berufung der Käuferin voraussichtlich zurückweisen wird, da es keine Erfolgsaussichten sieht.

Der Pferdehandel und die Vorgeschichte des Falls

Die Klägerin, eine Pferdehalterin, suchte für ihre Tochter ein Springpferd. Sie wurde bei einem Pferdeverkäufer fündig, dem Beklagten. Am 29. Juli 2022 kam es zu einem ersten Treffen, bei dem die Klägerin das Pferd probegaloppierte und eine Anzahlung leistete. Es wurde vereinbart, dass eine tierärztliche Untersuchung ohne Röntgenbilder durchgeführt werden sollte, bevor der restliche Kaufpreis fällig wird. Diese Untersuchung verlief unauffällig.

Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluss für das Reitpferd

Am 15. August 2022 wurde der Kaufvertrag über den Holsteiner Wallach geschlossen. Der Kaufpreis betrug 10.500 Euro. Ein wesentlicher Punkt des Vertrages war der Gewährleistungsausschluss. Dieser besagte, dass Mängelansprüche ausgeschlossen sind, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers. Ein solcher Gewährleistungsausschluss ist im Pferdehandel nicht unüblich, kann aber rechtlich komplex sein….


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