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Rechtsanwälte Kotz GbR

Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG

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Ein Job im Integrationszentrum sollte eine Brücke bauen, doch für einen Mitarbeiter wurde er zur Sackgasse. Nach mehreren befristeten Verträgen fand er sich vor Gericht wieder, um für seine Rechte zu kämpfen – ein Kampf, der anders ausging als erwartet. Stand er am Ende vor den Trümmern seiner beruflichen Hoffnungen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 SLa 319/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf Datum: 15.10.2024 Aktenzeichen: 3 SLa 319/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Arbeitnehmer, geboren am 18.05.1985, der seit dem 01.10.2018 auf Grundlage mehrerer befristeter Arbeitsverträge bei der Beklagten beschäftigt war und eine Entfristung seines Arbeitsvertrages begehrt. Beklagte: Eine Stadt, die den Kläger auf Grundlage befristeter Arbeitsverträge beschäftigt hat und die Entfristung ablehnt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger war seit Oktober 2018 bei der beklagten Stadt beschäftigt, basierend auf mehreren befristeten Arbeitsverträgen. Der letzte Vertrag war bis zum 31.12.2022 befristet. Der Kläger strebt die Entfristung seines Arbeitsvertrages an. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob die Befristung des Arbeitsvertrages des Klägers rechtmäßig ist und ob ein Anspruch auf Entfristung besteht. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld wird zurückgewiesen. Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Fall vor Gericht Befristungsklage Abge


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