Ein riskantes Überholmanöver, Dunkelheit und eine Frage der Geschwindigkeit: Ein Unfall auf der B51 bei Rilchingen-Hanweiler beschäftigt nun das Oberlandesgericht Saarbrücken. War der Motorradfahrer zu schnell, als ein PKW vor ihm abbog, oder trug der Autofahrer die Hauptschuld an der Kollision? Es geht um Haftung, Verantwortung und die Frage, wie viel Risiko im Straßenverkehr erlaubt ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 36/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken Datum: 13.12.2024 Aktenzeichen: 3 U 36/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Deliktsrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fordert Schadensersatz (materielle und Immaterielle Schäden) aufgrund eines Verkehrsunfalls. Sein Mitverschulden am Unfall wird berücksichtigt. Beklagte: Werden als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz und vorgerichtlichen Anwaltskosten verurteilt, allerdings unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Klägers. Legten Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein. Um was ging es? Sachverhalt: Ein Verkehrsunfall ereignete sich am 15.03.2020 auf der B 51 in Rilchingen-Hanweiler, aus dem der Kläger Schadensersatzansprüche geltend macht. Kern des Rechtsstreits: Umfang der Schadensersatzpflicht der Beklagten unter Berücksichtigung eines möglichen Mitverschuldens des Klägers. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil des Landgerichts wurde teilweise abgeändert. D
Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de VG Cottbus – Az.: 3 K 1313/18 – Urteil vom 10.06.2021 Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils […]