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Ersatzfreiheitsstrafe im deutschen Strafrecht

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Eine Geldstrafe nicht zahlen zu können, bedeutet in Deutschland nicht, straffrei davonzukommen. Stattdessen droht die Ersatzfreiheitsstrafe, ein kaum bekannter, aber harter Eingriff in die persönliche Freiheit. Besonders Menschen ohne finanzielle Mittel trifft diese Regelung oft mit voller Wucht. Doch es gibt Wege, diese Strafe zu vermeiden oder zu mildern, und das aktuelle Reformvorhaben könnte Betroffenen bald zugutekommen. Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp Definition: Ersatzfreiheitsstrafe ist eine Haftstrafe, die vollzogen wird, wenn verhängte Geldstrafen nicht bezahlt werden können oder nicht bezahlt werden Gesetzliche Grundlage: § 43 StGB Neuer Umrechnungsmaßstab: Seit 1. Februar 2024 entsprechen zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe (vorher 1:1-Verhältnis) Berechnung: Die Dauer richtet sich nach der Anzahl der Tagessätze, nicht nach der Gesamtsumme der Geldstrafe Betroffene: Etwa 56.000 Menschen jährlich in Deutschland, meist Personen in prekären Lebenssituationen Prozentsatz in Haftanstalten: 7-12% aller Inhaftierten verbüßen Ersatzfreiheitsstrafen Hauptalternativen: Ratenzahlung Gemeinnützige Arbeit („Schwitzen statt Sitzen“) Stundung der Geldstrafe Vorgehen bei drohender Ersatzfreiheitsstrafe: Sofortige Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft zur Klärung von Zahlungserleichterungen Besonderheit: Zahlung der Geldstrafe ist jederzeit möglich, auch nach Haftantritt, und führt zur sofortigen Entlassung Kosten für den Staat: Etwa 200 Millionen Euro jährlich (ca. 157 Euro pro Hafttag) Wenn Geldstrafen zu Haft führen: Eine wenig bekannte Sanktion Die Ersatzfreiheitsstrafe stellt im deutschen Strafrechtssystem eine beson


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