Ein Architekt meldet sich krank, während er gleichzeitig an einem Jobwechsel arbeitet – ein riskantes Spiel vor Gericht. Zwischen Krankmeldung und dem Wunsch nach einem neuen Job entsteht ein juristisches Tauziehen, bei dem die Frage der Glaubwürdigkeit im Mittelpunkt steht. Wer trägt die Beweislast, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 43/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Sächsisches Landesarbeitsgericht Datum: 24.10.2024 Aktenzeichen: 4 Sa 43/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Beteiligte Parteien: Der Kläger, ein Architekt, begehrt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und weitere Vergütung. Er teilte mit, dass er aufgrund Rückenbeschwerden nicht zur Arbeit erscheinen könne und bat um ein Personalgespräch zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages, da er ab dem 07.02.2022 eine neue Tätigkeit aufnehmen könne. Die Beklagte, das Unternehmen, bei dem der Kläger als Architekt angestellt war. Sie forderte vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages die Übergabe eines vom Kläger betreuten Projektes. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger war bei der Beklagten als Architekt beschäftigt. Er meldete sich krank und bat um einen Aufhebungsvertrag, da er eine neue Stelle antreten wollte. Ein Aufhebungsvertrag kam nicht zustande. Kern des Rechtsstreits: Es geht um den Anspruch des Klägers auf Entgeltfortzahlung im Kr
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de AG Berlin-Mitte – Az.: 9 C 75/15 – Teilurteil vom 04.08.2017 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.186,99 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem aus 3.806,11 Euro seit dem 06. Mai 2015 sowie aus weiteren 1.380,88 Euro seit dem 22. Mai 2015 […]