Eine Pflegedienstleiterin sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert: Urkundenfälschung soll der Grund für eine Degradierung sein. Doch anstatt einer einvernehmlichen Lösung eskaliert die Situation, und ein Gericht muss entscheiden, ob die Wogen noch zu glätten sind oder eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist. Am Ende geht es um die Frage: Kann Vertrauen käuflich sein? Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 SLa 96/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Datum: 15.10.2024 Aktenzeichen: 2 SLa 96/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die im März 1963 geborene Klägerin, war seit dem 01.11.1998 als Pflegedienstleiterin bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Sie ging von einer längeren Beschäftigungszeit aus als die Beklagte und focht eine ordentliche Kündigung an. Sie forderte eine Abfindung. Beklagte: Die Beklagte ist das Unternehmen, bei dem die Klägerin als Pflegedienstleiterin angestellt war. Die Beklagte bestritt die von der Klägerin angegebene Beschäftigungszeit. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin war als Pflegedienstleiterin bei der Beklagten beschäftigt. Es gab Streit über die Dauer der Beschäftigungszeit und die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Die Klägerin begehr
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de LG Koblenz, Az.: 4 Qs 66/14 Beschluss vom 27.10.2014 1. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers … vom 28.08.2014 wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 18.08.2014 – 30 Gs 6360/14 – gegen § 103 StPO verstoßen hat. 2. Die Staatskasse hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem […]