Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 13 S 95/23[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Saarbrücken
Datum: 13.06.2024
Aktenzeichen: 13 S 95/23
Verfahrensart: Berufungsverfahren
Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Begehrt Schadensersatz von der Beklagten aus einem Verkehrsunfallereignis.
Beklagte: Wird vom Kläger auf Schadensersatz in Anspruch genommen.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Kläger fordert von der Beklagten restlichen Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 22.03.2022.
Kern des Rechtsstreits: Die Höhe des der Kläger zustehenden Schadensersatzes.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis wurde auf die Berufung des Klägers teilweise abgeändert. Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 460,25 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
Folgen: Der Kläger erhält einen Teil seines geforderten Schadensersatzes, trägt aber auch einen Teil der Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wurde zugelassen.
Der Fall vor Gericht
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