Ein harmloser Bauchschmerz entpuppt sich als Albtraum: Eine Patientin klagt, weil ein übersehener Darmverschluss ihr Leben veränderte. War es eine fatale Fehleinschätzung oder tragische Verkettung unglücklicher Umstände? Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 1288/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Dresden Datum: 23.01.2025 Aktenzeichen: 4 U 1288/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arzthaftungsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Nimmt die Beklagte wegen eines behaupteten nicht erkannten (Ileus) des Dünndarms in Anspruch. Beklagte: Wird von der Klägerin wegen eines angeblich nicht erkannten Dünndarmverschlusses in Anspruch genommen. Ärztin K. führte Untersuchungen und Behandlungen durch. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin suchte wegen Oberbauchschmerzen die Notaufnahme der Beklagten auf. Nach Untersuchung und Schmerzmedikation wurde sie entlassen, stellte sich aber später erneut mit Übelkeit und Erbrechen vor. Daraufhin wurde eine Röntgenaufnahme des Abdomens angeordnet. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob die Beklagte einen Dünndarmverschluss (Ileus) nicht erkannt und dadurch einen Schaden verursacht hat, für den sie haftbar ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen. Folgen: Die Klägerin hat Gelegenheit zur Stellungnahme, sollte aber auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen. Der Termin vom 28.01.2025 wird aufgehoben.
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de OLG München – Az.: 34 Wx 392/16 – Beschluss vom 16.12.2016 I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen – Grundbuchamt – vom 2. Juni 2016 abgeändert. II. Das Eintragungshindernis kann dem Grundbuchamt gegenüber außer durch den Nachweis der Vollmacht auch durch Genehmigung des vom Vertreter gestellten Eintragungsantrags […]