Ein harmloser Bauchschmerz entpuppt sich als Albtraum: Eine Patientin klagt, weil ein übersehener Darmverschluss ihr Leben veränderte. War es eine fatale Fehleinschätzung oder tragische Verkettung unglücklicher Umstände? Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 1288/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Dresden
- Datum: 23.01.2025
- Aktenzeichen: 4 U 1288/24
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Arzthaftungsrecht, Schadensersatzrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Nimmt die Beklagte wegen eines behaupteten nicht erkannten (Ileus) des Dünndarms in Anspruch.
- Beklagte: Wird von der Klägerin wegen eines angeblich nicht erkannten Dünndarmverschlusses in Anspruch genommen. Ärztin K. führte Untersuchungen und Behandlungen durch.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin suchte wegen Oberbauchschmerzen die Notaufnahme der Beklagten auf. Nach Untersuchung und Schmerzmedikation wurde sie entlassen, stellte sich aber später erneut mit Übelkeit und Erbrechen vor. Daraufhin wurde eine Röntgenaufnahme des Abdomens angeordnet.
- Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob die Beklagte einen Dünndarmverschluss (Ileus) nicht erkannt und dadurch einen Schaden verursacht hat, für den sie haftbar ist.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
- Folgen: Die Klägerin hat Gelegenheit zur Stellungnahme, sollte aber auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen. Der Termin vom 28.01.2025 wird aufgehoben.
Der Fall vor Gericht
Klinik verklagt wegen versäumter Ileus-Diagnose: Oberlandesgericht Dresden deutet Zurückweisung der Berufung an
Eine Patientin, die nach eigenen Angaben aufgrund eines übersehenen Dünndarmverschlusses (Ileus) Schaden erlitten hat, droht vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden eine Niederlage. Das Gericht hat in einem Beschluss (Az.: 4 U 1288/24) vom 23. Januar 2025 signalisiert, dass es beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Die Klägerin hatte zuvor in erster Instanz vor dem Landgericht geklagt und war dort bereits gescheitert.
Zweimalige Vorstellung in der Notaufnahme wegen Bauchschmerzen
Der Fall begann mit der Vorstellung der Klägerin in der Notaufnahme eines Krankenhauses der Beklagten Mitte Dezember 2021. Sie klagte über Oberbauchschmerzen, die sie auf den Verzehr von Champignons zurückführte. Zudem wies sie auf umfangreiche Voroperationen im Bauchraum hin. Eine diensthabende Ärztin untersuchte die Patientin klinisch, verabreichte Schmerzmittel und entließ sie nach Besserung der Symptome wieder nach Hause mit der Empfehlung, ihren Hausarzt aufzusuchen.
Erneute Vorstellung mit Übelkeit und Erbrechen – Röntgen und Sonographie durchgeführt
Nur wenige Stunden später, noch am selben Morgen, suchte die Klägerin die Notaufnahme erneut auf. Dieses Mal kamen Übelkeit und Erbrechen zu den Bauchschmerzen hinzu. Die diensthabende Ärztin veranlasste daraufhin eine Röntgenaufnahme des Bauchraums. Zur Auswertung der Röntgenbilder und Durchführung einer Ultraschalluntersuchung (Sonographie) wurde eine Oberärztin hinzugezogen, die gleichzeitig die Leiterin der Notfallambulanz war.
Verdacht auf Lebensmittelvergiftung statt Ileus – Entlassung nach Hause
Die Oberärztin konsultierte zusätzlich den Giftnotruf….