Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Reststrafenaussetzung – Vorzeitige Haftentlassung

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Der Weg zurück in die Freiheit führt über strenge Hürden – die bedingte Entlassung ist kein Geschenk, sondern eine zweite Chance mit klaren Regeln. Während die Öffentlichkeit oft nur den vermeintlich leichten Ausweg aus der Haft wahrnimmt, steht dahinter ein durchdachtes System, das Resozialisierung fördert und gleichzeitig die Sicherheit der Gesellschaft im Blick behält. Für den Verurteilten bedeutet sie nicht das Ende seiner Strafe, sondern deren Fortsetzung unter anderen Vorzeichen. Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp Zwei-Drittel-Regelung: Nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe kann eine vorzeitige Entlassung erfolgen (mind. 2 Monate Haftzeit) Halbstrafenaussetzung: Bei Erstverbüßern oder besonderen Umständen möglich (mind. 6 Monate Haftzeit) Bedingungen: Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit muss gewahrt sein, positive Prognose notwendig Einwilligung: Der Verurteilte muss der Entlassung zustimmen Bewährungsauflagen: Rest der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, nicht erlassen Zuständigkeit: Entscheidung trifft die Strafvollstreckungskammer, nicht die JVA Widerruf: Bei Verstößen gegen Auflagen oder neuen Straftaten droht Rückführung in Haft Statistik: Etwa 75% der Freiheitsstrafen bis 2 Jahre werden zur Bewährung ausgesetzt Lebenslange Haftstrafen: Vorzeitige Entlassung frühestens nach 15 Jahren möglich Zwischen Resozialisierung und Sicherheit: Das deutsche System der Strafrestaussetzung Die Reststrafenaussetzung, auch als vorzeitige Haftentlassung bekannt, ist ein bedeutendes Instrument im deutschen Strafrecht, das die Möglichkeit bietet, Inhaftierte unter bestimmten Voraussetzungen vor dem regulären Ende ihrer Haftstrafe zu entlassen. Dieses Rechtsinstitut ist im Strafgesetzbuch (StGB) verankert und dient primÃ


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv