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Rechtsanwälte Kotz GbR

Leistungen nach Pflegegrad 2 – Voraussetzungen

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Zwischen Hoffnung und Ablehnung: Ein Mann kämpft mit psychischen Leiden um Anerkennung seiner Pflegebedürftigkeit. Ein Gutachter sieht den Bedarf, der nächste verneint ihn komplett – ein Rechtsstreit beginnt. Kann das Gericht die Zerrissenheit auflösen und dem Betroffenen zu seinem Recht verhelfen? Zum vorliegenden Urteil Az.: L 5 P 75/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Datum: 30.01.2025 Aktenzeichen: L 5 P 75/23 Verfahrensart: Berufung Rechtsbereiche: Pflegerecht, Sozialrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Begehrt Leistungen nach Pflegegrad 2 für einen bestimmten Zeitraum. Argumentiert mit durchgehender Beeinträchtigung seit einem bestimmten Zeitpunkt. Beklagte: Ein privates Versicherungsunternehmen in der Rechtsform der AG, welches die Leistungen nach Pflegegrad 2 für den genannten Zeitraum abgelehnt hat. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger, geboren am 00.00.0000 und pflegeversichert bei der Beklagten, beantragte im April 0000 Leistungen aus der Pflegeversicherung, da er sich seit 0000 durchgehend beeinträchtigt sah. Er bezieht Rente wegen voller Erwerbsminderung und Grundsicherungsleistungen und hat einen GdB von 100. Es liegen diverse psychische Diagnosen vor. Kern des Rechtsstreits: Die Ablehnung der Leistungen nach Pflegegrad 2 für den Zeitraum von März 0000 bis März 0000 durch die Beklagte. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg wurde geändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger Leistungen nach einem Pflegegrad 2 auch für die Zeit vom 00.00.0000 bis zum 00.00.0000 zu erbringen. Folgen: Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die


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