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Rechtsanwälte Kotz GbR

Konsum harter Drogen – Eingrenzung der Gutachtenfragestellung auf konkrete Betäubungsmittel

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Einmal Kokain im Auto, lebenslange Zweifel am Steuer? In Bremen kämpfte ein Autofahrer gegen den Führerscheinverlust, nachdem ein längst vergangener Drogenfund seine Fahrtüchtigkeit in Frage stellte. Nun stellt sich die Frage: Darf der Staat nach einem Fehltritt ein Leben lang misstrauen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 V 3055/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VG Bremen Datum: 31.01.2025 Aktenzeichen: 5 V 3055/24 Verfahrensart: Vorläufiger Rechtsschutz (Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage) Beteiligte Parteien: Antragsteller: Wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Argumentiert gegen die Rechtmäßigkeit der Entziehung. Antragsgegnerin: Entzog die Fahrerlaubnis aufgrund von Erkenntnissen aus einem Strafurteil bezüglich Betäubungsmittelbesitzes und ordnete ein Medizinisch-psychologisches Gutachten an. Um was ging es? Sachverhalt: Das Amtsgericht Bremen verurteilte den Antragsteller wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (Kokain). Daraufhin ordnete die Antragsgegnerin die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, um zu klären, ob der Antragsteller zukünftig unter Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug führen wird oder ob Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen. Kern des Rechtsstreits: Die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers wird abgelehnt. Folgen: Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.


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