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Rechtsanwälte Kotz GbR

Klageerhebung bei Verzug des Kfz-Haftpflichtversicherers mit Leistungspflicht

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Ein Verkehrsunfall, eine drängende Schadenersatzforderung und eine Versicherung, die sich Zeit ließ – was dann geschah, spaltete die Richter. Ging der Kläger zu schnell vor Gericht oder spielte die Versicherung auf Zeit? Nun musste das Gericht entscheiden, wer die Zeche für dieses juristische Katz-und-Maus-Spiel zahlt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 30 W 7/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Frankfurt Datum: 31.10.2024 Aktenzeichen: 30 W 7/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren betreffend die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Schadensersatzrecht (Verkehrsunfall) Beteiligte Parteien: Kläger: Forderte von der beklagten Haftpflichtversicherung Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall. Er forderte die Beklagte mit anwaltlichem Schreiben zur Zahlung auf und erhob Klage. Beklagte: Eine Haftpflichtversicherung, die vom Kläger aufgrund eines Verkehrsunfalls zur Zahlung von Schadensersatz aufgefordert wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger forderte von der Beklagten Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall. Nach erfolgloser außergerichtlicher Zahlungsaufforderung erhob der Kläger Klage. Kern des Rechtsstreits: Die Verteilung der Kosten des Rechtsstreits zwischen Kläger und Beklagter nach einer Entscheidung in der Hauptsache. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beschluss des Landgerichts Limburg a. d. Lahn wurde teilweise abgeändert. Der Kläger trägt 9 % der Kosten des Rechtsstreits, die Beklagte 91 %. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Fall vor Gericht Klage gegen Kfz-Haftpflichtversicherung wegen


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