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Wohngebäudeversicherung: Kein Versicherungsschutz für Regenwasserrohr-Schaden

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Ein maroder Gartenschlauch, ein geplatztes Rohr – Wasserschäden im Haus sind ein Albtraum. Doch was, wenn die Versicherung mauert und sich hinter Paragrafen versteckt? In Kassel kämpfte jetzt eine Hausbesitzerin gegen eine Versicherung, die sich vor den Kosten eines Wasserschadens drückte, der anders war als gedacht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 1901/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Kassel Datum: 13.08.2024 Aktenzeichen: 5 O 1901/23 Verfahrensart: Klage auf Versicherungsleistung aus Wohngebäudeversicherung Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Wohngebäudeversicherung Beteiligte Parteien: Klägerin: Eigentümerin eines Wohngebäudes, fordert Versicherungsleistungen von der Beklagten. Beklagte: Wohngebäudeversicherung, gegen die die Klage gerichtet ist. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Wohngebäudes, das bei der Beklagten wohngebäudeversichert ist. Der Versicherungsvertrag deckt unter anderem Leitungswasserschäden ab, einschließlich Frost- und Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes und des Versicherungsgrundstücks. Kern des Rechtsstreits: Die Klägerin begehrt Versicherungsleistungen von der Beklagten aus der Wohngebäudeversicherung. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen. Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wurde auf 14.736,93 EUR festgesetzt. Der Fall vor Gericht Wohngebäudeversicherung lehnt Leistung


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