Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall des Überholers einer Kolonne mit Linksabbieger

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Als ein riskantes Überholmanöver auf einen unerwarteten Abbiegevorgang traf, krachte es. Ein Streit um Schuld und Haftung entbrannte, nachdem ein Autofahrer eine stehende Kolonne links überholte und mit einem Linksabbieger kollidierte. Nun musste das Gericht entscheiden, wer für den Blechschaden aufkommen muss – und in welchem Umfang. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 21/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken
  • Datum: 20.09.2024
  • Aktenzeichen: 3 U 21/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Verkehrsunfallrecht, Schadensersatzrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Kläger: Macht Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend.
  • Erstbeklagte: Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs der Zweitbeklagten.
  • Zweitbeklagte: Fahrzeugführerin, deren Fahrzeug bei der Erstbeklagten haftpflichtversichert ist.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Ein Verkehrsunfall ereignete sich am 09.02.2022. Die Zweitbeklagte stand mit ihrem Fahrzeug vor einer roten Ampel. Der Kläger fuhr links an den wartenden Fahrzeugen vorbei, um abzubiegen. Die Zweitbeklagte scherte ebenfalls aus, um abzubiegen, woraufhin es zum Unfall kam.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Haftung der Beklagten für die durch den Verkehrsunfall entstandenen Schäden.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wurde abgeändert. Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.945,68 € nebst Zinsen zu zahlen. Die Erstbeklagte wurde zusätzlich verurteilt, Zinsen auf diesen Betrag für einen bestimmten Zeitraum zu zahlen. Die Klage im Übrigen wurde abgewiesen.
  • Begründung: (Nicht im Auszug enthalten)
  • Folgen: Der Kläger trägt 49% der Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz und die Beklagten 51%. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Verkehrsunfall beim Überholen einer Fahrzeugkolonne: Urteil des OLG Saarbrücken ändert Haftungsverteilung

Ein Verkehrsunfall, der sich ereignete, als ein Autofahrer eine stehende Kolonne überholte und mit einem Linksabbieger aus dieser Kolonne kollidierte, beschäftigte das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken. Das Gericht fällte am 20. September 2024 unter dem Aktenzeichen 3 U 21/24 ein Urteil, das die zuvor vom Landgericht getroffene Entscheidung zur Haftungsverteilung abänderte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Fragen der Verantwortlichkeit bei Verkehrsunfällen im Zusammenhang mit dem Überholen von Fahrzeugkolonnen und dem Abbiegen.

Zusammenstoß beim Linksabbiegen aus der Kolonne: Die Ausgangslage

Dem Urteil zugrunde liegt ein Verkehrsunfall vom 9. Februar 2022 in … (Ort nicht vollständig genannt). An einer Ampelkreuzung … Ecke … hatte sich eine Fahrzeugkolonne gebildet, da die Lichtzeichenanlage Rot zeigte. Die Zweitbeklagte befand sich mit ihrem Fahrzeug als zweites Auto in dieser Reihe. Der Kläger, der mit seinem Wagen an vierter Stelle wartete, entschloss sich, die stehende Kolonne links über die Gegenfahrbahn zu überholen, um in die abzweigende … Straße links einzubiegen.

Kollision beim Ausscheren zum Abbiegen: Der Unfallhergang

Als die Zweitbeklagte ebenfalls aus der Kolonne ausscherte, um – wie der Kläger – nach links in die … Straße abzubiegen, kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Es entstand Sachschaden an beiden Autos….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv