Ein harmloser Hunde-Spaziergang endete im Krankenhaus: Eine Berner Sennenhündin brachte eine Hundehalterin zu Fall. Nun streiten die Parteien vor Gericht um die Frage, wer für den folgenschweren Sturz und die daraus resultierenden Verletzungen haftet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 U 633/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Dresden Datum: 12.09.2024 Aktenzeichen: 5 U 633/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Beteiligte Parteien: Klägerin: Halterin der Labradorhündin , fordert Schadensersatz. Sie stürzte, nachdem sie von der Berner Sennenhündin angestoßen wurde und erlitt einen Trümmerbruch des linken Schienbeins. Beklagte: Halterin der Berner Sennenhündin , wird auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Sie traf sich mit der Klägerin und ihren Hündinnen, wobei es zum Sturz der Klägerin kam. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin fordert von der Beklagten Schadensersatz, da sie durch deren unangeleinte Hündin zu Fall kam und sich schwer verletzte. Die Parteien trafen sich mit ihren Hündinnen zum Spielen auf einer Wiese außerhalb der Ortschaft. Auf dem Rückweg kam es zum Zusammenstoß. Kern des Rechtsstreits: Die Frage ist, ob die Beklagte als Hundehalterin für den durch ihre Hündin verursachten Schaden haftet. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts zurückzuweisen. Der Fall vor Gericht Hundehalterhaftung im Fokus: Wer haftet bei Hundeunfällen?
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG München – Az.: 10 U 1617/21 – Urteil vom 19.01.2022 1. Auf die Berufung der Beklagten vom 25.03.2021 wird das Endurteil des LG Ingolstadt vom 03.03.2021 (Az. 33 O 370/18) aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. […]