Ein Diesel-Fahrzeug, der Verdacht auf Manipulation und eine abgelehnte Rechtsschutzversicherung – ein Gericht in München hat nun entschieden, wer die Kosten für den Kampf gegen den Autohersteller tragen muss. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Frage: Müssen Versicherungen zahlen, wenn Autobesitzer im Abgasskandal zu ihrem Recht kommen wollen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 23 O 1100/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht München I Datum: 01.10.2024 Aktenzeichen: 23 O 1100/24 Verfahrensart: Nicht angegeben Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Rechtsschutzversicherungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Begehrt von der Beklagten Deckungsschutz aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie Ersatz materieller Schäden aufgrund der Nicht-Erteilung der Deckungszusage. Beklagte: Rechtsschutzversicherung, die von der Klägerin auf Gewährung von Deckungsschutz und Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin begehrt von der Beklagten als Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz für die außergerichtliche und erstinstanzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die B. AG aufgrund eines Fahrzeugkaufs. Weiterhin fordert sie den Ersatz materieller Schäden, die durch die Nicht-Erteilung der Deckungszusage entstanden sind. Kern des Rechtsstreits: Besteht ein Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf Gewährung von Deckungsschutz und Schadensersatz aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag? Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Deckungsschutz für
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 Bundesurlaubsgesetz in jedem Kalenderjahr auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn er im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig krank war. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat und eine tarifliche Regelung bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis während des Bezugs dieser […]