Ein stummer Hilferuf nach Barrierefreiheit, der ungehört verhallte, zwang einen Vermieter nun zur Kasse. Monatelanges Schweigen und Ignorieren eines Badumbaus für mehr Selbstständigkeit im Alltag endete vor Gericht – mit einem Urteil, das Mieterrechte stärkt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 109 C 353/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Neubrandenburg
- Datum: 19.12.2024
- Aktenzeichen: 109 C 353/23
- Verfahrensart: Zivilprozess
- Rechtsbereiche: Mietrecht, BGB § 554
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Mieter, die die Zustimmung zum barrierefreien Umbau des Badezimmers und die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten fordern. Sie argumentieren, dass die Beklagte sich durch mehrfache Nichtreaktion auf ihre Umbau-Anfragen in Verzug befand.
- Beklagte: Vermieterin, die die Klage abweist. Sie argumentiert, keinen Anlass zur Klage gegeben zu haben, da kein belastbares Angebot zum Rückbau des Badausbaus vorgelegt wurde.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Kläger, als Mieter, forderten von der Beklagten die Zustimmung zum barrierefreien Umbau ihres Badezimmers. Nach Einigung über den Umbau bei Sicherheitsleistung für einen möglichen Rückbau, erklärten die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Streitig blieben die vorgerichtlichen Anwaltskosten.
- Kern des Rechtsstreits: Hat die Beklagte durch ihr Verhalten Anlass zur Klage gegeben und ist sie daher verpflichtet, die vorgerichtlichen Anwaltskosten der Kläger zu tragen?
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 553,11 EUR nebst Zinsen zu zahlen.
- Begründung: Die Kläger hatten nach § 554 BGB Anspruch auf die Zustimmung zum barrierefreien Bad. Die Beklagte reagierte trotz mehrfacher Aufforderungen und Fristsetzungen nicht bzw. hielt die Kläger hin, was einen Verzug begründet. Es war Sache der Beklagten, dem berechtigten Verlangen grundsätzlich zuzustimmen und ggf. eine Sicherheit zu fordern.
- Folgen: Die Beklagte muss die vorgerichtlichen Anwaltskosten der Kläger tragen und die Kosten des Rechtsstreits übernehmen.
Der Fall vor Gericht
Mieter erstreitet Anspruch auf barrierefreien Badumbau und Kostenerstattung vor Gericht
In einem bemerkenswerten Urteil des Amtsgerichts Neubrandenburg (Az.: 109 C 353/23) vom 19. Dezember 2024 wurde ein Vermieter zur Zahlung vorgerichtlicher Anwaltskosten an seine Mieter verurteilt. Der Fall drehte sich um den Anspruch der Mieter auf Zustimmung zum barrierefreien Umbau ihres Badezimmers und die Weigerung des Vermieters, auf dieses Anliegen angemessen zu reagieren. Das Gericht stärkte mit seinem Urteil die Rechte von Mietern auf barrierefreies Wohnen und setzte ein deutliches Zeichen gegen die Untätigkeit von Vermietern in solchen Fällen.
Der Stein des Anstoßes: Antrag auf barrierefreien Badumbau gemäß § 554 BGB
Die Mieter, vertreten durch ihre Kläger, hatten von der Beklagten, ihrer Vermieterin, die Zustimmung zu einem barrierefreien Umbau ihres Badezimmers gefordert. Dieser Anspruch basiert auf § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), welcher Mietern unter bestimmten Voraussetzungen das Recht einräumt, bauliche Veränderungen zur Barrierefreiheit zu verlangen. Konkret ging es um Maßnahmen, die es der Klägerin zu 1) – vermutlich aufgrund einer Pflegebedürftigkeit – ermöglichen sollten, das Bad selbstständig und sicher zu nutzen….