Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 19 U 65/24[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
Datum: 05.07.2024
Aktenzeichen: 19 U 65/24
Verfahrensart: Berufungsverfahren
Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Anbieterin von Produkten und Seminaren zur Unternehmensführung. Sie begehrt Zahlung aus einem Mentoring-Vertrag.
Beklagter: Inhaber des X-Studio. Er buchte ein Mentoring-Programm bei der Klägerin.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Klägerin verlangt von dem Beklagten die Zahlung aus einem Mentoring-Vertrag. Der Beklagte hatte ein Mentoring-Programm bei der Klägerin gebucht. Streitgegenstand sind die ersten drei Monatsraten.
Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage ist, ob der Beklagte zur Zahlung der ausstehenden Raten für das Mentoring-Programm verpflichtet ist.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Das Urteil des Landgerichts Kiel wurde abgeändert und der Beklagte wurde verurteilt, an die Klägerin 17.850,00 € nebst Zinsen zu zahlen.
Begründung: Der Beklagte ist zur Zahlung der ausstehenden Beträge aus dem Mentoring-Vertrag verpflichtet.
Folgen: Der Beklagte muss die Kosten beider Rechtszüge tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Fall vor Gericht
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