Ein Betriebsratsmitglied, Hüter der Arbeitnehmerrechte, sieht sich plötzlich selbst am Pranger: Der Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs und falscher Spesenabrechnungen wiegt schwer. Was als vermeintliche Dienstreise begann, entpuppt sich als ein riskantes Spiel mit Vertrauen und Ehrlichkeit, das nun vor Gericht Konsequenzen hat. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ca 101/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Arbeitsgericht Verden Datum: 19.09.2023 Aktenzeichen: 2 Ca 101/23 Verfahrensart: Urteilsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: War als Teamleiter bei der beschäftigt, Betriebsratsmitglied und Vertreter der Vertrauensperson für Schwerbehinderte. Er bestreitet die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung. Beklagte: Arbeitgeberin des . Sie hat den außerordentlich gekündigt. Um was ging es? Sachverhalt: Der , Teamleiter, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter, war bei der beschäftigt. Er nahm an einer Fortbildung teil, wobei die Kosten für Seminar, Hotel und Mietwagen übernahm. Nach der Fortbildung reichte der Tankrechnungen ein. Kern des Rechtsstreits: Die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung des durch die . Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wird abgew
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de AG Rosenheim – Az.: 1 Cs 420 Js 18674/11 – Urteil vom 03.11.2011 I. Die Angeklagte … ist schuldig der üblen Nachrede. II. Die Angeklagte wird deshalb zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 35,- € verurteilt. III. Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die 58-jährige […]