Ein Versicherungsnehmer wollte Jahre nach Vertragsabschluss die Erweiterung seiner Krankenversicherung widerrufen – ein riskantes Spiel mit dem Feuer? Nun droht er, auf den Kosten sitzen zu bleiben, weil das Gericht die späte Reue offenbar nicht akzeptiert. Ging die Masche nicht auf? Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 U 785/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Nürnberg Datum: 19.09.2024 Aktenzeichen: 8 U 785/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, insbesondere private Krankenversicherung Beteiligte Parteien: Kläger: Unterhält eine private Krankenversicherung bei der Beklagten und begehrt den Widerruf von Vertragsänderungen. Er beantragte 2016 die Erweiterung seines Versicherungsvertrages um einen Beitragsentlastungstarif. Beklagte: Private Krankenversicherung, bei der der Kläger versichert ist. Sie nahm den Antrag des Klägers auf Erweiterung des Versicherungsvertrages an und übersandte einen entsprechenden Versicherungsschein. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger beantragte 2016 eine Erweiterung seines bestehenden Krankenversicherungsvertrages um einen Beitragsentlastungstarif. Die Beklagte nahm den Antrag an und übersandte einen Versicherungsschein mit einer Widerrufsbelehrung. Nun streiten die Parteien über den Widerruf dieser Vertragsänderungen. Kern des Rechtsstreits: Die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Vertragsänderungen im Rahmen der privaten Krankenversicherung. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Ansbach zurückzuweisen. Begründung: Der Senat ist einstimmi
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de Lebensgemeinschaft reicht für Eintritt in Mietvertrag Das Urteil des LG Berlin bekräftigt das Eintrittsrecht eines Haushaltsangehörigen in den Mietvertrag nach dem Tod des Hauptmieters, wobei eine enge und fürsorgliche Beziehung, auch ohne intime Liebesbeziehung, als ausreichend für das Eintrittsrecht angesehen wird. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 67 S 390/15 […]