Ein Ingenieur kämpft vor Gericht, weil sein Ex-Arbeitgeber nach seinem Ausstieg plötzlich mit einem verlockenderen Angebot lockte. Hat er Anspruch auf die verbesserten Konditionen, oder bleibt er auf der Strecke? Ein Fall, der die Frage aufwirft, wie verbindlich Versprechen in der Welt der Aufhebungsverträge wirklich sind. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Sa 630/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 12.09.2024 Aktenzeichen: 6 Sa 630/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Der Kläger war als Ingenieur bei der Beklagten beschäftigt und ist mit dem Ergebnis eines Aufhebungsvertrags unzufrieden. Er begehrt Schadensersatz oder hilfsweise die Anpassung des Aufhebungsvertrags. Die Beklagte ist das Unternehmen, bei dem der Kläger beschäftigt war. Sie bot ihren Mitarbeitern im Rahmen eines „Freiwilligenprogramms“ Aufhebungsverträge an. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger und die Beklagte hatten einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Der Kläger, unzufrieden mit dem Ergebnis, fordert Schadensersatz oder hilfsweise eine inhaltliche Anpassung des Aufhebungsvertrags. Der Kläger war seit 1998 bei der Beklagten als Ingenieur beschäftigt und erhielt zuletzt ein Bruttomonatsentgelt von 7.500,00 EUR. Die Beklagte bot seit 2018 ihren Beschäftigten im Rahmen eines „Freiwilligenprogramms“ Aufhebungsverträge an, die u.a. ein Überbrückungsgeld bis zum 63. Lebensjahr vorsahen, wenn Mitarbeiter bereits mit 55 Jahren ausschieden. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob dem Kläger Schadensersatz zusteht oder ob der
Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de AG Iserlohn – Az.: 41 C 127/19 – Urteil vom 13.10.2020 Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.403,86 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.04.2019 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist […]