Ein Leben zwischen Bankgeschäften und Paragraphen schien vorgezeichnet, doch psychische Belastungen zwangen einen Mann zur beruflichen Kehrtwende. Statt Konten zu verwalten, sah er seine Zukunft im Umgang mit Kindern – ein mutiger Schritt, der nun juristisch Rückendeckung erhält. Kann die Rente einen beruflichen Neustart verhindern? Zum vorliegenden Urteil Az.: L 3 R 167/23 B ER | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Datum: 24.07.2023 Aktenzeichen: L 3 R 167/23 B ER Verfahrensart: Beschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Sozialrecht, Teilhabe am Arbeitsleben Beteiligte Parteien: Antragsteller: Begehrt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Umschulung zum staatlich anerkannten Erzieher. Antragsgegnerin zu 1): Legte Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold ein. Antragsgegnerin zu 2): Zahlte dem Antragsteller Arbeitslosengeld I. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller, ein ehemaliger Bankkaufmann, begehrt eine Umschulung zum staatlich anerkannten Erzieher. Er hatte aufgrund gesundheitlicher Probleme seine Tätigkeit als Bankkaufmann aufgegeben und bezieht Arbeitslosengeld I. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob dem Antragsteller Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Umschulung zu gewähren sind. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beschwerde der Antragsgegnerin zu 1) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold wird zurückgewiesen. Folgen: Die Antragsgegnerin zu 1) trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers im Beschwerdeverf
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de vgl. auch Internetauktion: „Lug und Betrug bei eBay“ – Internetversteigerungen: Probleme und Rechte Auch bei Internetauktionen gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zum Kaufrecht sowie die Regelungen zum Fernabsatz- und zum Verbrauchsgüterkauf. 1. Allgemein – zustande kommen des Kaufvertrages bei Internetauktionen: Nach mittlerweile anerkannter Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 2002, 363; OLG […]