Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Anspruch auf Beschäftigung auf leidensgerechtem Arbeitsplatz

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Am Flughafen entbrannte ein Kampf um den Arbeitsplatz: Eine Ramp Agentin forderte, ihren Job an ihre Gesundheit anzupassen – doch die Richter sahen das anders. Trotz gesundheitlicher Einschränkungen und dem Wunsch nach einem „leidensgerechten“ Arbeitsplatz blieb ihr Traum vom Fliegen auf dem Boden der Tatsachen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 57/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Sächsisches Landesarbeitsgericht Datum: 16.01.2025 Aktenzeichen: 4 Sa 57/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Klägerin, geboren am 28.04.1984, verheiratet und einem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, ist seit dem 15.01.2020 bei der Beklagten beschäftigt und einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (GdB 30). Sie begehrt Vergütungsansprüche für die Zeit von April bis September 2022. Beklagte: Die Beklagte, bei der die Klägerin beschäftigt ist. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin fordert von der Beklagten Vergütungsansprüche für den Zeitraum von April bis September 2022. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob der Klägerin die geforderten Vergütungsansprüche für den genannten Zeitraum zustehen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 08.12.2022 wird zurückgewiesen. Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Fall vor Gericht Gericht bestätigt: Kein Anspruch auf Beschäftigung auf „leidensgerechtem“ Arbeitsplatz für Ramp Agent


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv