In Nürnberg wagte eine einzelne Wohnungseigentümerin den Kampf gegen die Untätigkeit: Ihre WEG war verwalterlos, die Beschlüsse blockiert. Nun ebnete ein Gerichtsurteil den Weg, die Zügel selbst in die Hand zu nehmen und das Schicksal der Gemeinschaft neu zu gestalten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 16 C 1668/24 WEG | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Nürnberg Datum: 05.11.2024 Aktenzeichen: 16 C 1668/24 WEG Verfahrensart: WEG-Rechtsstreit (Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung) Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin zu 1): Eine Wohnungseigentümerin, die ermächtigt werden will, eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Miteigentümer ###: Wird neben der Klägerin zu 1) zur Einberufung der Eigentümerversammlung ermächtigt. Beklagte: Die Wohnungseigentümergemeinschaft, bestehend aus drei Häusern mit insgesamt 24 Sondereigentumseinheiten, die sich gegen die Ermächtigung zur Einberufung der Eigentümerversammlung wehrt. Nebenintervenient: Unterstützt die Position der Klägerin. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin zu 1) begehrt die Ermächtigung, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, da die Wohnungseigentümergemeinschaft verwalterlos ist und kein Verwaltungsbeirat bestellt wurde. Ein anderer Miteigentümer wurde bereits zuvor zur Einberufung einer solchen Versammlung ermächtigt. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Klägerin zu 1) zur Einberufung einer Eigentümerversammlung ermächtigt werden soll, um einen neuen Verwalter zu bestellen und einen Verwaltervertrag abzuschließen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klägerin zu 1) wird ermächtigt, neben dem Mite
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de LG Detmold – Az.: 1 OH 5/16 – Beschluss vom 13.10.2016 1. Die Kostenberechnung Nr. 1501222 des Beteiligten zu 3) vom 31.08.2015 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1,0 Gebühr für die Fertigung des Entwurfs der Patientenverfügung vom 21.07.2015 (UR-Nr. 369/2015) nach einem Geschäftswert von 50.000 EUR, Nr. 24101 KV GNotKG, […]