Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 8 W 11/24[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Zweibrücken
Datum: 17.02.2025
Aktenzeichen: 8 W 11/24
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht, Kostenrecht
Beteiligte Parteien:
Beteiligter zu 1): Ehemann der Beteiligten zu 4) und Rechtsanwalt. Er ist Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Amtsgerichts.
Beteiligte zu 2) bis 4): Kinder des Erblassers und seiner vorverstorbenen Ehefrau.
Beteiligter zu 5): Ehemann der Beteiligten zu 2).
Beteiligter zu 6): Ehemann der Beteiligten zu 3).
Beteiligter zu 7): Gemeinsamer Sohn der Beteiligten zu 2) und des Beteiligten zu 5).
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Erblasser verstarb am 21.06.2022. Er war verheiratet mit seiner bereits 2008 verstorbenen Ehefrau und hatte mit ihr drei Kinder (Beteiligte zu 2) bis 4)). Der Beteiligte zu 1) ist der Ehemann der Beteiligten zu 4). Der Erblasser hatte ein Testament vom 29.01.2018 errichtet, in dem er die Beteiligten zu 2) bis 5) zu gleichen Teilen als seine Erben einsetzte und Vermächtnisse zugunsten seines Enkels und seiner Schwiegersöhne anordnete.
Kern des Rechtsstreits: Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts wird zurückgewiesen.
Begründung: