In Zossen entlarvte ein Gericht ein perfides Spiel um eine Zwangsversteigerung: Ein Ehepaar soll mit einem Billigmietvertrag versucht haben, den Wert ihres Grundstücks zu drücken und Gläubiger auszutricksen. Doch die Richter machten dem Täuschungsmanöver einen Strich durch die Rechnung und zwangen die Familie zur Räumung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 C 63/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Zossen Datum: 13.01.2025 Aktenzeichen: 5 C 63/24 Verfahrensart: Unbekannt Beteiligte Parteien: Kläger: Erwarb das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlagsbeschluss. Begehrt die Herausgabe der Mieträume. Beklagte: Innehaben der Mieträume und waren zuvor Eigentümer des Grundstücks (Beklagte zu 2). Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger erwarb ein Grundstück durch Zwangsversteigerung, dessen vorherige Eigentümer (die Beklagten) die Mieträume weiterhin innehaben. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Herausgabe der Mieträume an den Kläger als neuen Eigentümer. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Versäumnisurteil wird aufrechterhalten, soweit es die Herausgabe der Mieträume betrifft. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Folgen: Die Beklagten müssen die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Vollstreckung darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 Euro fortgesetzt werden. Der Fall vor Gericht Gerichtsurteil in Zossen: Sittenwidriger Mietvertrag führt zur Räumungsklage
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de Ein Autofahrer, geblitzt mit 126 km/h statt erlaubten 80 km/h, wollte nur gegen die Höhe der Strafe vorgehen – doch das Amtsgericht wertete sein Verhalten als vorsätzlich und verdoppelte die Strafe. Das Oberlandesgericht Thüringen hatte nun das letzte Wort und stärkt mit seiner Entscheidung die Rechte von Verkehrssündern. Zum vorliegenden […]