Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Sittenwidrig eines Mietvertrages – Voraussetzungen

Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de

In Zossen entlarvte ein Gericht ein perfides Spiel um eine Zwangsversteigerung: Ein Ehepaar soll mit einem Billigmietvertrag versucht haben, den Wert ihres Grundstücks zu drücken und Gläubiger auszutricksen. Doch die Richter machten dem Täuschungsmanöver einen Strich durch die Rechnung und zwangen die Familie zur Räumung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 C 63/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Zossen Datum: 13.01.2025 Aktenzeichen: 5 C 63/24 Verfahrensart: Unbekannt Beteiligte Parteien: Kläger: Erwarb das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlagsbeschluss. Begehrt die Herausgabe der Mieträume. Beklagte: Innehaben der Mieträume und waren zuvor Eigentümer des Grundstücks (Beklagte zu 2). Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger erwarb ein Grundstück durch Zwangsversteigerung, dessen vorherige Eigentümer (die Beklagten) die Mieträume weiterhin innehaben. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Herausgabe der Mieträume an den Kläger als neuen Eigentümer. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Versäumnisurteil wird aufrechterhalten, soweit es die Herausgabe der Mieträume betrifft. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Folgen: Die Beklagten müssen die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Vollstreckung darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 Euro fortgesetzt werden. Der Fall vor Gericht Gerichtsurteil in Zossen: Sittenwidriger Mietvertrag führt zur Räumungsklage


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv