Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 21 C 7/25[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: AG Hamburg
Datum: 21.01.2025
Aktenzeichen: 21 C 7/25
Verfahrensart: Einstweiliges Verfügungsverfahren
Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
Antragstellerin: Eine Genossenschaft mit über 12.300 Mitgliedern und über 100 Mitarbeitern, die Wohnraum vermietet. Sie begehrt die Räumung von Wohnraum und Durchsetzung eines Betretungsverbotes.
Antragsgegner: Mieter der streitgegenständlichen Wohnung aufgrund eines Dauernutzungsvertrages seit dem Jahr 2000. Er hat in der Wohnung eine Person mit einer Schusswaffe verletzt und wurde vorläufig festgenommen.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens die Räumung einer Wohnung und ein Betretungsverbot gegen den Antragsgegner, nachdem dieser eine Person in der Wohnung mit einer Schusswaffe verletzt hat.
Kern des Rechtsstreits: Die Notwendigkeit einer einstweiligen Verfügung zur Räumung der Wohnung und des Betretungsverbots aufgrund der Schusswaffenverletzung.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde zurückgewiesen.
Folgen: Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Verfahrensstreitwert wurde auf 7.569,92 Euro festgesetzt.