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Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – Voraussetzungen

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Eine vermeintlich Kranke klagte sich zur Rente, doch das Gericht sah rot: Statt Geld gab es eine saftige Rechnung für den Rechtsstreit. Hat sie die Justiz bewusst hinters Licht geführt, um den Staat zu prellen? Zum vorliegenden Urteil Az.: L 3 R 431/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
  • Datum: 06.09.2024
  • Aktenzeichen: L 3 R 431/21
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren bezüglich einer Klage auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Rentenrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Begehrte die Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
    • Beklagte: Lehnte den Rentenantrag ab.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Klägerin, geboren in der Türkei, hatte in Deutschland Versicherungszeiten ab Februar 1989. Nach Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II war sie ab November 2012 versicherungspflichtig beschäftigt, später arbeitsunfähig krank und als Pflegeperson tätig. Am 10.05.2016 beantragte sie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Beklagte zog ärztliche Berichte und ein Gutachten ein.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Klägerin Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hat.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen änderte den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gelsenkirchen ab und wies die Klage ab.
    • Folgen: Die Klägerin erhält keine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Ihr wurden Kosten in Höhe von 1.000 EUR wegen Missbräuchlichkeit der Fortführung des Rechtsstreits auferlegt. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Der Fall vor Gericht


LSG NRW: Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt – Missbräuchliche Klageführung führt zu Kostenpflicht

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat mit Urteil vom 06. September 2024 (Az.: L 3 R 431/21) entschieden, dass einer Klägerin die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu Unrecht vom Sozialgericht Gelsenkirchen zugesprochen wurde. Das LSG wies die Klage der Rentenantragstellerin ab und kehrte damit die Entscheidung der Vorinstanz um. Besonders bemerkenswert ist, dass das Gericht der Klägerin aufgrund der missbräuchlichen Fortführung des Rechtsstreits Kosten in Höhe von 1.000 Euro auferlegte.

Hintergrund des Falls: Antrag auf Erwerbsminderungsrente und Ablehnung durch die Rentenversicherung

Die in der Türkei geborene Klägerin beantragte im Mai 2016 die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Sie hatte in Deutschland Versicherungszeiten erworben, zunächst durch Kindererziehung und später durch Beschäftigungen, unter anderem als Reinigungskraft. Nach Zeiten der Arbeitslosigkeit und Pflege von Angehörigen, meldete sie sich wegen gesundheitlicher Beschwerden krank. Die Deutsche Rentenversicherung lehnte den Rentenantrag im November 2016 jedoch ab, da die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung nicht erfüllt seien.

Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht: Klägerin beharrt auf Schwerer Krankheit

Gegen die Ablehnung legte die Klägerin Widerspruch ein und argumentierte, seit 2009 schwer krank zu sein und sich seit längerem in stationärer Behandlung zu befinden. Auch der Widerspruch wurde von der Rentenversicherung zurückgewiesen. Daraufhin erhob die Klägerin Klage vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen….


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