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Rechtsanwälte Kotz GbR

Nachlasspflegervergütung bei nicht mittellosem Nachlass

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Im Kampf um die gerechte Entlohnung: Eine Nachlasspflegerin zieht vor Gericht, um ihren Stundensatz durchzusetzen. Doch die Richter sehen das anders und bestätigen einen niedrigeren Lohn – ein Urteil, das die Frage aufwirft: Was ist die Arbeit eines Nachlasspflegers wirklich wert?

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 6 W 20/25[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Celle
Datum: 17.02.2025
Aktenzeichen: 6 W 20/25
Verfahrensart: Beschwerde
Rechtsbereiche: Vergütungsrecht für Nachlasspfleger
Beteiligte Parteien:

Beteiligte zu 1: Eine ausgebildete Hotelfach- und Immobilienkauffrau, die vom Amtsgericht als Nachlasspflegerin bestellt wurde. Sie strebt eine Erhöhung ihres Stundensatzes von 90 € auf 110 € für den Zeitraum vom 16. Januar 2024 bis zum 20. Juni 2024 an.
Amtsgericht: Hat die Beteiligte zu 1 als Nachlasspflegerin bestellt und ihren Stundensatz auf 90 € festgesetzt.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Beteiligte zu 1 wurde als Nachlasspflegerin bestellt und beantragte eine Erhöhung ihres Stundensatzes.
Kern des Rechtsstreits: Ist eine Erhöhung des Stundensatzes für die Nachlasspflegerin von 90 € auf 110 € angemessen?

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wurde zurückgewiesen. Es wurde keine Erhöhung des Stundensatzes über die bereits festgesetzten 90 € pro Stunde hinaus zugesprochen.


Der Fall vor Gericht

Streit um die Vergütung einer Nachlasspflegerin: OLG Celle weist Beschwerde zurück


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