Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 6 W 20/25[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Celle
Datum: 17.02.2025
Aktenzeichen: 6 W 20/25
Verfahrensart: Beschwerde
Rechtsbereiche: Vergütungsrecht für Nachlasspfleger
Beteiligte Parteien:
Beteiligte zu 1: Eine ausgebildete Hotelfach- und Immobilienkauffrau, die vom Amtsgericht als Nachlasspflegerin bestellt wurde. Sie strebt eine Erhöhung ihres Stundensatzes von 90 € auf 110 € für den Zeitraum vom 16. Januar 2024 bis zum 20. Juni 2024 an.
Amtsgericht: Hat die Beteiligte zu 1 als Nachlasspflegerin bestellt und ihren Stundensatz auf 90 € festgesetzt.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Beteiligte zu 1 wurde als Nachlasspflegerin bestellt und beantragte eine Erhöhung ihres Stundensatzes.
Kern des Rechtsstreits: Ist eine Erhöhung des Stundensatzes für die Nachlasspflegerin von 90 € auf 110 € angemessen?
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wurde zurückgewiesen. Es wurde keine Erhöhung des Stundensatzes über die bereits festgesetzten 90 € pro Stunde hinaus zugesprochen.
Der Fall vor Gericht
Streit um die Vergütung einer Nachlasspflegerin: OLG Celle weist Beschwerde zurück