Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Gebrauchtwagenkaufvertrag und Übergabe auf Parkplatz – gutgläubiger Erwerb Nichtberechtigter

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Dreister Betrug auf dem Parkplatz: Ein ahnungsloser Käufer erwirbt einen VW-Bus, unwissend, dass dieser illegal veräußert wurde. Doch das Gericht stellt sich auf die Seite des gutgläubigen Erwerbers – ein Urteil, das die Frage aufwirft, wie viel Vertrauen beim Gebrauchtwagenkauf wirklich möglich ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 183/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Celle Datum: 28.02.2025 Aktenzeichen: 14 U 183/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Sachenrecht, Mietrecht, Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Begehrt von der Beklagten die Herausgabe eines Fahrzeugs VW T 6 Multivan. Erwarb das Fahrzeug am 05.04.2023. Beklagte: Vermietete das streitgegenständliche Fahrzeug zuvor. Legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein. S. D.: Nichtberechtigter Verkäufer des Fahrzeugs an den Kläger. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger forderte von der Beklagten die Herausgabe eines VW T6 Multivan, den er von einem nichtberechtigten Verkäufer erworben hatte. Das Landgericht gab der Klage statt. Die Beklagte legte Berufung ein. Kern des Rechtsstreits: Hat der Kläger das Eigentum an dem Fahrzeug gutgläubig erworben, oder ist der Erwerb gemäß § 935 Abs. 1 S. 1 BGB ausgeschlossen, weil die Sache abhandengekommen ist? Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen. Begründung: Das Landgericht urteilte, dass der Kläger das Eigentum an dem Fahrzeug gutgläubig erworben hat und der gutgläubige Erwerb nicht nach § 935 Abs. 1 S. 1 BGB ausgeschlossen ist, da die Sache nicht abhandengekommen ist.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv