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Rechtsanwälte Kotz GbR

Befangenheit Sachverständiger – gebotene Neutralität

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Ein Heizkörper-Streit in Berlin eskaliert: Wurde hier mit unlauteren Mitteln gemessen, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen? Ein Gericht musste nun entscheiden, ob ein Gutachter noch neutral ist, nachdem er im laufenden Verfahren seine Meinung änderte und Anweisungen missachtete. Zum vorliegenden Urteil Az.: 23 W 12/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Kammergericht Datum: 25.09.2024 Aktenzeichen: 23 W 12/24 Verfahrensart: Sofortige Beschwerde Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Kaufrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Macht gegen die Beklagte einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung für die Lieferung von Heizkörpern geltend. Beklagte: Rügt Mängel an den gelieferten Heizkörpern und stellte ein Ablehnungsgesuch gegen das Gericht. Nebenintervenientin: Die Herstellerin der Heizkörper, deren technische Daten im Gutachten berücksichtigt wurden. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin forderte von der Beklagten die Kaufpreiszahlung für gelieferte Heizkörper. Die Beklagte rügte Mängel. Das Landgericht ordnete eine Beweiserhebung durch ein Sachverständigengutachten an. Der Sachverständige stellte Verformungen an den Heizkörpern fest, wobei nur ein Teil davon erheblich war. Es entstand Streit über die anzuwendenden Toleranzgrenzen. Die Beklagte stellte ein Ablehnungsgesuch gegen das Gericht. Kern des Rechtsstreits: Die Begründetheit des Ablehnungsgesuchs der Beklagten. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beschluss des Landgerichts wurde abgeändert und das Ablehnungsgesuch der Beklagten nebst Ergänzung für begründet erklärt.


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