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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vorweggenommener Deckungsprozess – Gewährung bedingungsgemäßer Deckungsschutz

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Ein vermeintlicher Bagatellschaden in einer Heidelberger Tiefgarage entfachte einen juristischen Brand, der nun die Versicherungsbranche in Atem hält. Ein Versicherer versuchte sich aus der Affäre zu ziehen, doch das Gericht stellte sich auf die Seite des kleinen Mannes. Nun stellt sich die Frage: Müssen Versicherungen künftig schneller zahlen, als ihnen lieb ist? Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 75/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe Datum: 06.03.2025 Aktenzeichen: 12 U 75/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Haftpflichtrecht Beteiligte Parteien: A. Versicherung (Klägerin): Begehrt Leistung aus einer Familienhaftpflichtversicherung von der Beklagten. Beklagte: Versicherungsgesellschaft, die von der Klägerin zur Leistung aus einer Familienhaftpflichtversicherung in Anspruch genommen wird. M. E.: Mitversicherter Sohn der Klägerin, der das Schadenereignis verursacht hat. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin (A. Versicherung) begehrt von der Beklagten Leistungen aus einer Familienhaftpflichtversicherung für ein Schadenereignis, das sich am 01.01.2020 in einer Tiefgarage ereignete und von dem mitversicherten Sohn der Klägerin, M.E., verursacht wurde. Kern des Rechtsstreits: Ob die Beklagte aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag bedingungsgemäßen Deckungsschutz für das Schadenereignis gewähren muss. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil des Landgerichts Heidelberg wurde abgeändert. Es wurde festgestellt, dass die Beklagte dem mitversicherten Sohn der Klägerin bedingungsgemäßen Deckungsschutz für das Schadenereignis gewähren muss. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wurde zurückgewiesen.


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