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Vermieter in Untermietvertrag zwischen Mieter/Untervermieter/Untermieter einbezogen

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Ein Wasserschaden, ein Untermieter und die Frage: Wer zahlt? Ein Gericht in Hamm hat nun entschieden, dass Vermieter nicht automatisch für die Fehler ihrer Untermieter geradestehen müssen. Die Entscheidung stärkt die Rechte von kleinen Unternehmen und wirft ein neues Licht auf die Risiken im komplexen Geflecht von Mietverhältnissen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 47/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamm Datum: 25.01.2025 Aktenzeichen: 7 U 47/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Deliktsrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Versicherungsnehmerin, macht Ansprüche geltend. Ihre Argumentation basiert auf einer vermeintlichen Rechtsscheinhaftung des Beklagten. Beklagter: Wird von der Klägerin aufgrund einer vermeintlichen Rechtsscheinhaftung in Anspruch genommen. Er verteidigt sich gegen die Klage mit dem Argument, dass er nicht persönlich, sondern die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft Vertragspartnerin sei. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin macht Ansprüche geltend, basierend auf der Annahme, dass der Beklagte persönlich für Schäden haftet, die durch einen Mitarbeiter seiner Firma verursacht wurden. Der Beklagte hatte einen Untermietvertrag ohne Rechtsformzusatz unterzeichnet. Kern des Rechtsstreits: Besteht eine Rechtsscheinhaftung des Beklagten persönlich, obwohl der Untermietvertrag von seiner haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft geschlossen wurde und der schadensverursachende Mitarbeiter ebenfalls Angestellter dieser Gesellschaft war? Was wurde entschieden? Entscheidung: Dem Beklagten wird Prozesskostenhilfe für den auf Klageabweisung gerichteten B


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