Ein Wasserschaden im Keller entfachte einen erbitterten Nachbarschaftsstreit, der tiefer blicken ließ als erwartet. Unterirdisch verborgen offenbarte sich ein jahrzehntelanges Geheimnis: Die Abwasserleitung des Nachbarn mündet unbemerkt in die eigene. Nun streiten die Parteien vor Gericht über Duldungspflichten und alte Bausünden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 130/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
- Datum: 06.03.2025
- Aktenzeichen: 12 U 130/24
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eigentümer des Grundstücks Flurstück Nr. …7/1, Gemarkung I., fordert die Unterlassung der Einleitung von Brauchwasser und Oberflächenwasser durch den Beklagten in seine Hauptentwässerungsleitung und den Rückbau des Anschlusses.
- Beklagter: Eigentümer des Grundstücks Flurstück Nr. …7, Gemarkung I., wird von dem Kläger zur Unterlassung der Einleitung von Wasser und zum Rückbau des Anschlusses aufgefordert.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke, die 1981 mit einem Doppelhaus bebaut wurden. Die Grundstücke gehörten ursprünglich den Eltern des Klägers bzw. Großeltern des Beklagten und wurden 1981 geteilt.
- Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob der Beklagte berechtigt ist, Brauch- und Oberflächenwasser in die Hauptentwässerungsleitung des Klägers einzuleiten und ob der Beklagte den entsprechenden Anschluss zurückbauen muss.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe wurde im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen abgeändert. Der Beklagte wurde verurteilt, die Einleitung des Brauchwassers und Oberflächenwassers in die Hauptentwässerungsleitung des Klägers ab dem 01.01.2026 zu unterlassen und den Anschluss zurückzubauen. Die weitergehende Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen.
- Folgen: Der Beklagte muss ab dem 01.01.2026 die Einleitung von Brauch- und Oberflächenwasser in die Entwässerungsleitung des Klägers unterlassen und den Anschluss zurückbauen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Der Fall vor Gericht
Nachbarschaftsstreit um fremde Wasserleitung – Karlsruher Gericht entscheidet über Duldungspflicht
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat in einem Urteil vom 6. März 2025 (Az.: 12 U 130/24) über einen ungewöhnlichen Nachbarschaftsstreit entschieden. Im Zentrum stand die Frage, ob ein Grundstückseigentümer dulden muss, dass die Abwasserleitung des Nachbarn über sein Grundstück verläuft und in seine eigene Hauptleitung eingeleitet wird. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern bei bestehenden Leitungsverläufen, insbesondere im Kontext historisch gewachsener Strukturen.
Keller unter Wasser setzt Stein des Anstoßes – Ursachenforschung deckt Leitungskonstellation auf
Auslöser des Rechtsstreits war ein Wasserschaden im Keller des Klägers im Mai 2023. Eine Fachfirma wurde mit der Ursachenermittlung beauftragt und stellte fest, dass eine Einwurzelung in der Abwasserleitung vorlag. Überraschenderweise offenbarte die Untersuchung auch, dass das Abwasser des Nachbargrundstücks, bewohnt vom Beklagten, in die Hauptleitung des Klägers eingeleitet wurde. Dies war dem Kläger nach eigenen Angaben bis dahin nicht bekannt.
Grundstücksteilung in den 1980ern – Historische Wurzeln des Leitungsstreits
Die Geschichte der Grundstücke reicht zurück bis ins Jahr 1981….