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Urlaubsgewährung im einstweiligen Verfügungsverfahren – Verfügungsgrund

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Eine Büroangestellte wollte ihren Resturlaub erzwingen, doch das Gericht machte einen Strich durch die Rechnung. Während die Krankheitstage sich häufen, entbrennt ein Streit um längst vergangene Urlaubstage – und die Frage, ob man sich Erholung per Gerichtsbeschluss erzwingen kann. Am Ende geht es um die Frage: Darf man im Krankenstand Urlaub machen, wenn der Arbeitgeber mauert? Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ga 3/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Arbeitsgericht Erfurt Datum: 03.03.2023 Aktenzeichen: 3 Ga 3/23 Verfahrensart: Einstweiliges Verfügungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Verfügungsklägerin: Büroangestellte, seit 2005 bei der Verfügungsbeklagten beschäftigt. Begehrt die Gewährung von Urlaub vom 09.03.2023 bis 17.03.2023. Berufte sich auf Resturlaub aus dem Vorjahr. Verfügungsbeklagte: Arbeitgeberin der Verfügungsklägerin. Um was ging es? Sachverhalt: Die Verfügungsklägerin beantragte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Gewährung von Urlaub für den Zeitraum vom 09.03.2023 bis 17.03.2023. Es ging um Resturlaubstage aus dem Vorjahr 2021, die auf das Kalenderjahr 2022 übertragen wurden. Die Verfügungsklägerin war seit dem 23.08.2022, mit einer kurzen Unterbrechung, bis zum 08.03.2023 arbeitsunfähig erkrankt. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Verfügungsklägerin ein Anspruch auf Gewährung von Urlaub im beantragten Zeitraum zusteht. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Verfügungsklage wurde abgewiesen. Folgen: Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Fall vor Gericht A


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