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Sturz im Kassenbereich eines Supermarktes – Schmerzensgeld

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Ein harmloser Einkauf wird zum Albtraum: Im Kassenbereich eines Supermarktes stürzt eine Kundin und zieht sich schwere Verletzungen zu. Was folgt, ist ein juristischer Kampf um Schmerzensgeld, der die Frage nach der Verantwortung und den Tücken des Alltags neu aufwirft.

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 7 O 340/23[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 15.01.2025
Aktenzeichen: 7 O 340/23
Verfahrensart: Keine Angabe im Text
Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Schmerzensgeldrecht
Beteiligte Parteien:

Klägerin: Begehrt von der Beklagten Zahlung von Schmerzensgeld wegen eines Sturzes im Kassenbereich des Ladengeschäfts der Beklagten.
Beklagte: Wird von der Klägerin auf Zahlung von Schmerzensgeld verklagt, da die Klägerin im Ladengeschäft der Beklagten gestürzt ist.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Klägerin stürzte am 21.05.2022 im Kassenbereich des Ladengeschäfts der Beklagten in E. Sie war dort, um einzukaufen und sich dann zum Bezahlen an die Kasse begab.
Kern des Rechtsstreits: Zahlung von Schmerzensgeld wegen eines Sturzes im Ladengeschäft.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 250,00 € nebst Zinsen zu zahlen und die Klägerin von einer Forderung ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 90,96 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Folgen: Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch nur gegen Sicherheitsleistung.


Der Fall vor Gericht

Sturz im Supermarkt: Kundin scheitert mit hoher S[…]


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