Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 7 O 340/23[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 15.01.2025
Aktenzeichen: 7 O 340/23
Verfahrensart: Keine Angabe im Text
Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Schmerzensgeldrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Begehrt von der Beklagten Zahlung von Schmerzensgeld wegen eines Sturzes im Kassenbereich des Ladengeschäfts der Beklagten.
Beklagte: Wird von der Klägerin auf Zahlung von Schmerzensgeld verklagt, da die Klägerin im Ladengeschäft der Beklagten gestürzt ist.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Klägerin stürzte am 21.05.2022 im Kassenbereich des Ladengeschäfts der Beklagten in E. Sie war dort, um einzukaufen und sich dann zum Bezahlen an die Kasse begab.
Kern des Rechtsstreits: Zahlung von Schmerzensgeld wegen eines Sturzes im Ladengeschäft.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 250,00 € nebst Zinsen zu zahlen und die Klägerin von einer Forderung ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 90,96 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Folgen: Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch nur gegen Sicherheitsleistung.
Der Fall vor Gericht
Sturz im Supermarkt: Kundin scheitert mit hoher S[…]