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Pauschalreise – Downgrade ein Reisemangel

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Ein Traumurlaub in der Business-Class? Für ein Paar wurde er zum Albtraum in der Economy. Statt Luxus über den Wolken gab es nun Enttäuschung pur – doch ein Gerichtsurteil gibt Betroffenen Hoffnung, denn wer weniger bekommt als gebucht, muss das nicht einfach hinnehmen.

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 2/24 O 96/22[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Frankfurt
Datum: 09.03.2023
Aktenzeichen: 2/24 O 96/22
Verfahrensart: (Nicht angegeben)
Rechtsbereiche: Reiserecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Forderte Schadensersatz und Freistellung von vorgerichtlichen Anwaltskosten aufgrund des Nichtantritts einer Reise.
Beklagte: Eine Reiseveranstalterin, die von dem Kläger wegen des Nichtantritts einer Reise in Anspruch genommen wurde.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Kläger hatte bei der Beklagten eine Reise nach Kanada gebucht, die er und seine Ehefrau nicht antreten konnten.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, welche Rechtsfolgen aus dem Nichtantritt der Reise resultieren, insbesondere hinsichtlich Schadensersatzansprüchen und der Freistellung von vorgerichtlichen Anwaltskosten.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 4.794,61 Euro nebst Zinsen zu zahlen, sowie 2.380,50 Euro an Frau … nebst Zinsen. Weiterhin wurde die Beklagte verurteilt, den Kläger von Honoraransprüchen seines Prozessbevollmächtigten für die vorgerichtliche Tätigkeit in Höhe von 1.134,55 Euro freizustellen. Die Klage wurde im Übrigen abgewiesen.
Folgen: Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


Der Fal[…]


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