Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Einnistung Waschbärenfamilie im Dach eines Hauses – Haftung

Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de

Ein harmloser Wasserrohrbruch entfachte einen kuriosen Rechtsstreit: War ein Handwerker schuld, als sich eine Waschbärenfamilie im Dach eingenistet hatte? Der Traum vom Eigenheim wurde zum Albtraum, als die ungebetenen Untermieter nicht nur für nächtliche Ruhestörung sorgten, sondern auch eine saftige Rechnung hinterließen.

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 2/2 O 578/23[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Frankfurt
Datum: 17.05.2024
Aktenzeichen: 2/2 O 578/23
Verfahrensart: Zivilprozess
Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Werkvertragsrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Nimmt den Beklagten auf Schadensersatz wegen einer Waschbärenfamilie im Dach seines Hauses in Anspruch.
Beklagter: Inhaber eines Heizungs- und Sanitärbetriebes, der vom Kläger mit der Reparatur einer Kaltwasserleitung beauftragt wurde.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Kläger beauftragte den Beklagten mit der Reparatur einer eingefrorenen Kaltwasserleitung an seinem Haus. Im Nachgang entstand ein Schaden durch eine Waschbärenfamilie im Dach. Der Kläger macht nun einen Schadensersatzanspruch gegen den Beklagten geltend.
Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob der Beklagte für den Schaden durch die Waschbärenfamilie haftbar gemacht werden kann.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen.
Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits und das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


Der Fall vor Gericht

Waschbären im Dach – Wer haftet für den Schaden? Gerichtsurteil zum Verantwortungsbereich bei Handwerkerleistungen


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv