Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 2/2 O 578/23[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Frankfurt
Datum: 17.05.2024
Aktenzeichen: 2/2 O 578/23
Verfahrensart: Zivilprozess
Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Werkvertragsrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Nimmt den Beklagten auf Schadensersatz wegen einer Waschbärenfamilie im Dach seines Hauses in Anspruch.
Beklagter: Inhaber eines Heizungs- und Sanitärbetriebes, der vom Kläger mit der Reparatur einer Kaltwasserleitung beauftragt wurde.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Kläger beauftragte den Beklagten mit der Reparatur einer eingefrorenen Kaltwasserleitung an seinem Haus. Im Nachgang entstand ein Schaden durch eine Waschbärenfamilie im Dach. Der Kläger macht nun einen Schadensersatzanspruch gegen den Beklagten geltend.
Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob der Beklagte für den Schaden durch die Waschbärenfamilie haftbar gemacht werden kann.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen.
Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits und das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Fall vor Gericht
Waschbären im Dach – Wer haftet für den Schaden? Gerichtsurteil zum Verantwortungsbereich bei Handwerkerleistungen