Dreiste Betrüger ergaunern per E-Mail 85.000 Euro von einem arglosen Unternehmen – ein Fall von perfider Täuschung, der nun vor Gericht landete. Doch statt Schadensregulierung folgte die kalte Dusche: Die Cyber-Versicherung weigert sich zu zahlen, und ein bitterer Rechtsstreit entbrennt um die Frage, wer für den immensen Vertrauensschaden aufkommen muss. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 O 258/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hagen Datum: 15.10.2024 Aktenzeichen: 9 O 258/23 Verfahrensart: Klage Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Cyber-Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Macht gegen die Beklagte einen Ersatzanspruch aus einem Cyber-Versicherungsvertrag geltend. Beklagte: Cyber-Versicherung, gegen die ein Ersatzanspruch geltend gemacht wird. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin macht einen Anspruch aus einem Cyber-Versicherungsvertrag gegen die Beklagte geltend. Zwischen den Parteien besteht eine Cyber-Versicherung, die sich auch auf den Baustein „Cyber-Vertrauensschäden“ erstreckt. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen. Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Fall vor Gericht Cyber-Versicherung abgelehnt: Gericht weist Klage wegen Cyber-Vertrauensschadens ab
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de BUNDESGERICHTSHOF Az.: VIII ZR 109/05 Urteil vom 05.04.2006 Vorinstanzen: AG Schwabach, Az.: 1 C 507/04, Urteil vom 19.01.2005 LG Nürnberg-Fürth, Az.: 7 S 1785/05, Urteil vom 29.04.2005 Leitsätze: Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom […]