Ein ehemaliger Bankangestellter zog vor Gericht, weil er sich bei seinem Vorruhestandsentgelt um sein ihm zustehendes Geld betrogen fühlte. War die Gehaltserhöhung vor seinem Ausscheiden korrekt berechnet worden oder wurde er, anders als seine Kollegen, benachteiligt? Das Kölner Arbeitsgericht musste klären, ob die Bank bei der Berechnung des „letzten Bruttomonatsgehalts“ korrekt vorging. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 Ca 5412/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Arbeitsgericht Köln Datum: 16.01.2025 Aktenzeichen: 11 Ca 5412/23 Verfahrensart: Nicht angegeben Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fordert von der Beklagten weiteres Entgelt für die Monate September 2022 bis Februar 2023 sowie weiteres Vorruhestandsentgelt für die Monate März 2023 bis November 2024. Außerdem begehrt er die Feststellung, dass sein Vorruhestandsentgelt auf Basis eines Bruttomonatsentgelts von 9.482,80 EUR zu berechnen ist. Beklagte: Wird verurteilt, an den Kläger weiteres Entgelt und Vorruhestandsentgelt zu zahlen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger forderte von der Beklagten die Zahlung von weiterem Entgelt und Vorruhestandsentgelt sowie die Feststellung der korrekten Berechnungsgrundlage für sein Vorruhestandsentgelt. Kern des Rechtsstreits: Die Höhe des zu zahlenden Entgelts und Vorruhestandsentgelts sowie die korrekte Berechnungsgrundlage für das Vorruhestandsentgelt des Klägers. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für verschiedene Zeiträume weitere Beträge als Entgelt und Vorruhestandsentgelt zu zahlen. Es wird festgestellt, dass das Vor
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Bundesarbeitsgericht Az: 6 AZR 517/07 Urteil vom 08.05.2008 In Sachen hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 8. Mai 2008 für Recht erkannt: 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Juni 2007 – 9 Sa 447/07 – wird zurückgewiesen. […]