Inmitten einer Firmeninsolvenz entbrannte ein Streit um die heißbegehrte Jahresprämie eines Arbeiters: Freizeit oder bares Geld? Ein Thüringer Gericht fällte nun ein Urteil, das die Frage aufwirft, wie viel Macht der Chef über die wohlverdiente Erholung seiner Angestellten hat, wenn finanzielle Schwierigkeiten ins Haus stehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Sa 62/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Thüringer Landesarbeitsgericht Datum: 29.10.2024 Aktenzeichen: 1 Sa 62/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Tarifrecht, Insolvenzrecht Beteiligte Parteien: Der Kläger ist ein gewerkschaftsangehöriger Produktionsarbeiter, der seit 1999 in Vollzeit beschäftigt ist und die Gutschrift auf seinem Arbeitszeitkonto fordert. Der Beklagte ist der Insolvenzverwalter des Vermögens der Arbeitgeberin. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger begehrt die Gutschrift einer Einmalzahlung auf seinem Arbeitszeitkonto. Der Anspruch basiert auf einem Tarifvertrag, der zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft abgeschlossen wurde. Über das Vermögen der Arbeitgeberin wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Kern des Rechtsstreits: Streitig ist die Auslegung des Tarifvertrags im Hinblick auf die Gewährung der Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto des Klägers. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Suhl wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Der Fall vor Gericht
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de Rechtmäßigkeit der Gutachtensanordnung VG München – Az.: M 26 S 18.234 – Beschluss vom 19.04.2018 I. Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage vom 15. Januar 2018 gegen den Bescheid vom 31. August 2017 wird bezüglich seiner Ziffern 1. und 2. wiederhergestellt. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller seinen Führerschein unverzüglich wieder […]