In Kölner Pizzarestaurant eskalierte ein Streit um Rauchschwaden und chemische Dämpfe: Ein Mitarbeiter forderte seinen Chef vor Gericht heraus, um endlich durchatmen zu können. Doch die Richter machten dem Wunsch nach einer qualm- und sprayfreien Arbeitsumgebung einen Strich durch die Rechnung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 SLa 73/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
- Datum: 05.12.2024
- Aktenzeichen: 6 SLa 73/24
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein 50-jähriger „Gastgewerblicher Arbeitnehmer“, seit dem 01.09.2000 bei der Beklagten beschäftigt, der eine Arbeitszeit von 102 Stunden pro Monat an drei Tagen die Woche (Mittwoch, Samstag, Sonntag) hat. Er verließ am 16.02.2022 seinen Arbeitsplatz, weil Mitarbeiter in geschlossenen Räumen geraucht hatten und er keine Abhilfe sah, woraufhin er den Betriebsrat aufsuchte. Er fordert einen Arbeitsplatz ohne Tabakrauch und „Auftauspray“ sowie Entgeltzahlung wegen vorzeitiger Betriebsschließung und Teilnahme an einer Betriebsversammlung.
- Beklagte: Ein Unternehmen, das Pizzarestaurants als Franchisenehmerin des Franchisegebers „P“ betreibt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für die Systemgastronomie Anwendung.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger verließ seinen Arbeitsplatz aufgrund von Tabakrauch durch Kollegen und suchte den Betriebsrat auf. Er fordert einen rauchfreien Arbeitsplatz und Entgelt für Zeiten, in denen der Betrieb vorzeitig geschlossen war und er an einer Betriebsversammlung teilnahm.
- Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Gewährleistung eines Arbeitsplatzes ohne Tabakrauch und „Auftauspray“ sowie um Ansprüche auf Entgeltzahlung wegen eines frühzeitig geschlossenen Betriebes und der Teilnahme an einer Betriebsversammlung.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln wird zurückgewiesen.
- Folgen: Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Fall vor Gericht
Arbeitsgericht Köln: Klage eines Gastronomie Mitarbeiters auf rauchfreien Arbeitsplatz abgewiesen
Das Landesarbeitsgericht Köln wies mit Urteil vom 05. Dezember 2024 die Berufung eines gastgewerblichen Arbeitnehmers gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln zurück. Der Kläger hatte von seinem Arbeitgeber, einem Betreiber von Pizzarestaurants, die Gewährleistung eines tabakrauchfreien Arbeitsplatzes sowie eines Arbeitsplatzes ohne die Einwirkung von Auftauspray gefordert. Zudem ging es um ausstehende Lohnzahlungen.
Hintergrund des Rechtsstreits: Rauchverbot und gesundheitliche Bedenken am Arbeitsplatz
Der 50-jährige Kläger ist seit dem Jahr 2000 bei der beklagten Restaurantkette beschäftigt. Er arbeitet regelmäßig an drei Tagen pro Woche. Auslöser des Streits waren Beschwerden des Klägers über Tabakrauch von Kollegen in den Betriebsräumen und die Verwendung von Auftauspray zum Auftauen von Pizzateig in geschlossenen Räumen. Der Kläger sah beides als gesundheitsschädlich an.
Eskalation am Arbeitsplatz: Verlassen des Arbeitsplatzes und Klageeinreichung
Die Situation eskalierte, als der Kläger am 16. Februar 2022 seinen Arbeitsplatz verließ, nachdem er das Rauchen von Kollegen gemeldet hatte und aus seiner Sicht keine Abhilfe geschaffen wurde. Er suchte daraufhin den Betriebsrat auf….