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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gewährleistung Arbeitsplatz ohne Einwirkung von Tabakrauch und Auftauspray

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In Kölner Pizzarestaurant eskalierte ein Streit um Rauchschwaden und chemische Dämpfe: Ein Mitarbeiter forderte seinen Chef vor Gericht heraus, um endlich durchatmen zu können. Doch die Richter machten dem Wunsch nach einer qualm- und sprayfreien Arbeitsumgebung einen Strich durch die Rechnung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 SLa 73/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 05.12.2024 Aktenzeichen: 6 SLa 73/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein 50-jähriger „Gastgewerblicher Arbeitnehmer“, seit dem 01.09.2000 bei der Beklagten beschäftigt, der eine Arbeitszeit von 102 Stunden pro Monat an drei Tagen die Woche (Mittwoch, Samstag, Sonntag) hat. Er verließ am 16.02.2022 seinen Arbeitsplatz, weil Mitarbeiter in geschlossenen Räumen geraucht hatten und er keine Abhilfe sah, woraufhin er den Betriebsrat aufsuchte. Er fordert einen Arbeitsplatz ohne Tabakrauch und „Auftauspray“ sowie Entgeltzahlung wegen vorzeitiger Betriebsschließung und Teilnahme an einer Betriebsversammlung. Beklagte: Ein Unternehmen, das Pizzarestaurants als Franchisenehmerin des Franchisegebers „P“ betreibt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für die Systemgastronomie Anwendung. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger verließ seinen Arbeitsplatz aufgrund von Tabakrauch durch Kollegen und suchte den Betriebsrat auf. Er fordert einen rauchfreien Arbeitsplatz und Entgelt für Zeiten, in denen der Betrieb vorzeitig geschlossen war und er an einer Betriebsversammlung teilnahm. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Gewährleistung eines Arbeitsplatz


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