Ein Servicetechniker kämpft vor Gericht um sein Gehalt, nachdem eine Knieoperation auf eine lange Krankheitsphase folgte. War es ein neuer Start oder nur die Fortsetzung eines Leidensweges? Das Gericht musste entscheiden, ob ein Anspruch auf erneute Lohnfortzahlung besteht oder ob der Arbeitnehmer leer ausgeht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 SLa 611/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen Datum: 10.01.2025 Aktenzeichen: 14 SLa 611/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Beteiligte Parteien: Der Kläger, geboren 1963, ist als Servicetechniker bei der Beklagten beschäftigt und begehrt Entgeltfortzahlung. Die Beklagte ist der Arbeitgeber des Klägers. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger und die Beklagte streiten über Entgeltfortzahlungsansprüche des Klägers. Der Kläger ist seit dem 16.11.2020 bei der Beklagten als Servicetechniker beschäftigt. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 07.08.2024 wird zurückgewiesen. Folgen: Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 4.787,28 Euro festgesetzt. Der Fall vor Gericht Klage um Entgeltfortzahlung abgewiesen: LAG Niedersachsen bestätigt Urteil im Streit um Einheit des Verhinderungsfalls
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de OLG Köln – Az.: 23 WLw 5/19 – Beschluss vom 30.04.2020 Die Beschwerde des Beteiligten zu 3. gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Mettmann vom 17. Juni 2019 – 7 Lw 12/18 – wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 3. hat die den Beteiligten zu 1. und 2. im […]