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Rechtsanwälte Kotz GbR

Böswillig unterlassener anderweitiger Verdienst – Annahmeverzugslohn

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Ein Luftverkehrsunternehmen und sein Mitarbeiter liefern sich eine erbitterte juristische Schlacht, bei der es um mehr als nur die Frage geht, wer Recht hat. Nach einer Kündigung steht nun die Frage im Raum: Hat der gefeuerte Pilot wirklich alles versucht, um einen neuen Job zu finden, oder spekulierte er auf Kosten seines Ex-Arbeitgebers? Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die feinen Linien zwischen Recht und Gerechtigkeit im Arbeitsrecht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 SLa 172/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 17.10.2024 Aktenzeichen: 6 SLa 172/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Beteiligte Parteien: Der Kläger, ein Operations- und Verkaufsleiter, der gegen eine Fristlose Kündigung vorgeht und Entgelt aus Annahmeverzug fordert. Die Beklagte, ein Luftverkehrsunternehmen, das das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger durch (erneute) Kündigung beenden will. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger wehrt sich gegen eine fristlose Kündigung (hilfsweise ordentliche Kündigung) durch die Beklagte. Zuvor hatte die Beklagte bereits erfolglos versucht, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Der Kläger fordert zudem Entgelt aus Annahmeverzug. Kern des Rechtsstreits: Ist die (erneute) fristlose Kündigung der Beklagten wirksam und hat der Kläger Anspruch auf Entgelt aus Annahmeverzug? Was wurde entschied


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