Hinter den Kulissen der glitzernden Fußballwelt brodelt es: Ein Zweitligist feuert seinen Top-Physiotherapeuten und löst damit einen juristischen Schlagabtausch aus. Was steckt hinter der Kündigung und wie hart kämpft der Experte um seinen Platz im Team? Der Fall wirft ein neues Licht auf die Arbeitsbedingungen der stillen Helden im Profisport. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ca 807/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Arbeitsgericht Gelsenkirchen Datum: 22.10.2024 Aktenzeichen: 1 Ca 807/24 Verfahrensart: Kündigungsschutzverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Der Kläger: Ist als leitender Physiotherapeut in der Abteilung Lizenz des Beklagten beschäftigt und wehrt sich gegen die Ordentliche Kündigung vom 31. Mai 2024. Er begehrt die Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wird, und verlangt seine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen. Der Beklagte: Betreibt einen ortsansässigen Sportverein mit einer Fußballabteilung und einer Lizenzmannschaft. Er hat den Kläger ordentlich zum 30. November 2024 gekündigt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger, ein leitender Physiotherapeut, wurde von dem Beklagten, einem Sportverein, ordentlich gekündigt. Der Kläger hält die Kündigung für unwirksam und begehrt die Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses sowie seine Weiterbeschäftigung. Kern des Rechtsstreits: Ist die vom Beklagten ausgesprochene ordentliche Kündigung vom 31. Mai 2024 wirksam und hat sie das Arbeitsverhältnis der Parteien beendet? Hat der Kläger einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung? Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht hat entschieden, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die o
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG München I – Az.: 31 S 2971/22 – Urteil vom 19.01.2023 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 23.02.2022, Az. 212 C 16549/21, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer […]