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Wohnraummiete: Herausgabeanspruch des Vermieters im Wege der Zwangsräumung

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In Bottrop tobte ein erbitterter Kampf um vier Wände: Wasserschäden und ausbleibende Zahlungen eskalierten in einer Kündigungswelle, die nun vor Gericht landete. Wer behält die Oberhand im Streit um die Wohnung – Vermieter oder Mieter? Ein Urteil in Bottrop lässt aufhorchen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 C 284/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Bottrop Datum: 09.01.2025 Aktenzeichen: 8 C 284/23 Verfahrensart: Rechtsstreit Rechtsbereiche: Mietrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Vermieter der Wohnung. Beklagter: Mieter der Wohnung. Der Beklagte argumentierte, dass das Mietverhältnis nicht durch die Kündigungen beendet wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Der Beklagte mietete vom Kläger eine Wohnung. Es gab Streitigkeiten über die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen des Mietverhältnisses und die tatsächliche Wohnfläche, die im Mietvertrag falsch angegeben war. Kern des Rechtsstreits: Ist das Mietverhältnis durch eine der Kündigungen des Klägers beendet worden? Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen und auf die Widerklage des Beklagten wurde festgestellt, dass das Mietverhältnis nicht durch die Kündigungen beendet wurde. Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis des Beklagten im schriftlichen Vorverfahren, welche der Beklagte trägt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Fall vor Gericht Gericht Bottrop weist Räumungsklage ab: Mieter obsiegt im Streit um Wohnung in Bottrop


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