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Rechtsanwälte Kotz GbR

WEG – Heizungsanlagenerneuerung – Kostenverteilung

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In einer Frankfurter Wohnungseigentümergemeinschaft entbrannte ein erbitterter Streit um die Finanzierung einer neuen Heizungsanlage, der die Frage aufwarf, wer für die Kosten aufkommen muss. Während einige Eigentümer sich gegen die Umlage wehrten, pochte die Gemeinschaft auf die Notwendigkeit der Modernisierung – ein Konflikt, der nun die Gerichte beschäftigte. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Wohnungseigentümer in ganz Deutschland haben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2-13 S 42/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Frankfurt/Main Datum: 20.02.2025 Aktenzeichen: 2-13 S 42/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die die Ungültigkeit von Beschlüssen begehren. Sie argumentieren gegen die Beschlüsse zur Bildung einer Sonderumlage zur Finanzierung der Instandsetzung einer Heizungsanlage. Beklagte: Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie verteidigt die Gültigkeit der auf der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse zur Sonderumlage. Um was ging es? Sachverhalt: Die Kläger, Mitglieder einer WEG, bestehend aus drei Häusern, begehren die Ungültigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung vom 19.09.2023 (TOP 10 a und 10 b). Diese Beschlüsse betreffen die Bildung einer Sonderumlage zur Finanzierung der Instandsetzung einer Heizungsanlage. Kern des Rechtsstreits: Die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der WEG zur Bildung einer Sonderumlage für die Instandsetzung der Heizungsanlage. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Landgericht Frankfurt/Main hat das Urteil des Amtsgerichts Limburg


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