Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 152 C 7/23[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: AG Siegburg
Datum: 22.07.2024
Aktenzeichen: 152 C 7/23
Verfahrensart: WEG-Rechtssache (Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen)
Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Beteiligte Parteien:
Kläger: Ein Wohnungseigentümer, der sich gegen Beschlüsse der Eigentümerversammlung wendet. Er begehrt die Ungültigkeitserklärung von Beschlüssen zu TOP 7b (Klimaanlage) und 7c (Fahrradgarage) sowie die Feststellung, dass zu TOP 6a ein Beschluss gefasst wurde oder hätte gefasst werden müssen.
Beklagte: Die Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch ihren Verwalter. Sie verteidigt die gefassten Beschlüsse.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Kläger ist Mitglied der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft und wendet sich gegen Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 07.06.2023, insbesondere gegen die Genehmigung zur Installation einer Klimaanlage in einer Wohnung und das Aufstellen einer Fahrradgarage.
Kern des Rechtsstreits: Die Rechtmäßigkeit der auf der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse zu TOP 7b (Klimaanlage) und 7c (Fahrradgarage) sowie die Frage, ob ein Beschluss zu TOP 6a gefasst wurde oder hätte gefasst werden müssen.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Der Beschluss zu TOP 7b über die Installation einer Klimaanlage wird für ungültig erklärt. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
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