Droht der Traum vom Eigenheim wegen einer umfassenden Sanierung zu platzen? In Lübeck kämpft eine Mieterin um ihr Zuhause, nachdem ihr Vermieter mit Modernisierungsmaßnahmen argumentiert. Ein Gericht deutet nun an, dass die Kündigung möglicherweise auf wackeligen Füßen steht – ein Hoffnungsschimmer für Mieter in ähnlichen Situationen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 33 C 1094/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Lübeck
- Datum: 26.06.2024
- Aktenzeichen: 33 C 1094/23
- Verfahrensart: Beschluss
- Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Mietrecht, Sachenrecht (Dauernutzungsrecht)
- Beteiligte Parteien:
- Antragstellerin: Unbekannt (beantragt Prozesskostenhilfe für den zweiten Rechtszug).
- Rechtsanwalt: …… (wird als Prozessbevollmächtigter beigeordnet).
- Klägerin: Vermieterin, die das Dauernutzungsverhältnis gekündigt hat. Ihr Begehren ist die Räumung der Wohnung durch die Beklagte.
- Beklagte: Bewohnerin der Wohnung aufgrund eines Dauernutzungsvertrags, begehrt Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen das Räumungsbegehren in der Berufungsinstanz.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin hat das mit der Beklagten bestehende Dauernutzungsverhältnis wegen geplanter Modernisierung und Sanierung der Wohnanlage gekündigt. Die Klägerin argumentiert, dass die Sanierung im bewohnten Zustand nicht möglich sei, da u.a. Küchen und Bäder komplett erneuert und Wohnungsgrundrisse verändert werden sollen. Die Beklagte bewohnt die Wohnung aufgrund des Dauernutzungsvertrages vom 20.11.2017.
- Kern des Rechtsstreits: Die Beklagte begehrt Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen das Räumungsbegehren der Klägerin in der Berufungsinstanz, nachdem sie in erster Instanz verurteilt wurde.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung:
- Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe für den zweiten Rechtszug bewilligt.
- Der Beklagten wird die Wiedereinsetzung in die Fristen zur Einlegung und Begründung der Berufung gewährt.
Der Fall vor Gericht
Gericht stärkt Rechte von Mietern bei Verwertungskündigung wegen Sanierung: Landgericht Lübeck bewilligt Prozesskostenhilfe
In einem aktuellen Beschluss des Landgerichts Lübeck (Az.: 33 C 1094/23) vom 26. Juni 2024 wurde einer Mieterin Prozesskostenhilfe für die zweite Instanz bewilligt und gleichzeitig die Wiedereinsetzung in die Frist zur Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts gewährt. Dieser Beschluss könnteSignalwirkung für Mieter haben, die von einer Verwertungskündigung aufgrund von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen betroffen sind. Im Kern des Rechtsstreits steht die Frage, ob eine solche Kündigung in diesem Fall rechtens ist und ob die geplanten Maßnahmen die Beendigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.
Hintergrund des Falls: Dauernutzungsvertrag und Kündigung wegen umfassender Sanierung
Die Beklagte, um die es in diesem Fall geht, bewohnt eine Wohnung in Lübeck auf Grundlage eines Dauernutzungsvertrags aus dem Jahr 2017. Ein solcher Vertrag ähnelt einem klassischen Mietvertrag, kann aber in einigen Details abweichen. Die Klägerin, die Vermieterin, hatte das Dauernutzungsverhältnis im August 2022 zum 31. Mai 2023 gekündigt. Als Begründung führte sie umfassende Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an, die voraussichtlich 18 Monate dauern sollten. Die Vermieterin argumentierte, dass eine Sanierung im bewohnten Zustand nicht möglich sei. Dies wurde von der Mieterin nicht bestritten….