Droht der Traum vom Eigenheim wegen einer umfassenden Sanierung zu platzen? In Lübeck kämpft eine Mieterin um ihr Zuhause, nachdem ihr Vermieter mit Modernisierungsmaßnahmen argumentiert. Ein Gericht deutet nun an, dass die Kündigung möglicherweise auf wackeligen Füßen steht – ein Hoffnungsschimmer für Mieter in ähnlichen Situationen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 33 C 1094/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Lübeck Datum: 26.06.2024 Aktenzeichen: 33 C 1094/23 Verfahrensart: Beschluss Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Mietrecht, Sachenrecht (Dauernutzungsrecht) Beteiligte Parteien: Antragstellerin: Unbekannt (beantragt Prozesskostenhilfe für den zweiten Rechtszug). Rechtsanwalt: …… (wird als Prozessbevollmächtigter beigeordnet). Klägerin: Vermieterin, die das Dauernutzungsverhältnis gekündigt hat. Ihr Begehren ist die Räumung der Wohnung durch die Beklagte. Beklagte: Bewohnerin der Wohnung aufgrund eines Dauernutzungsvertrags, begehrt Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen das Räumungsbegehren in der Berufungsinstanz. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin hat das mit der Beklagten bestehende Dauernutzungsverhältnis wegen geplanter Modernisierung und Sanierung der Wohnanlage gekündigt. Die Klägerin argumentiert, dass die Sanierung im bewohnten Zustand nicht möglich sei, da u.a. Küchen und Bäder komplett erneuert und Wohnungsgrundrisse verändert werden sollen. Die Beklagte bewohnt die Wohnung aufgrund des Dauernutzungsvertrages vom 20.11.2017. Kern des Rechtsstreits: Die Beklagte begehrt Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen das Räumungsbegehren der Klägerin in der Berufungsinstanz, nachdem sie in erster Instanz verurteilt wurde.
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de Strafmilderung wegen Schadenswiedergutmachung nach einem fahrlässigen herbeigeführten Verkehrsunfall mit Personenschaden Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az.: 2St RR 273/97, Beschluss vom 17.12.1997 I. Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 14. August 1997 wird als unbegründet verworfen. II. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen. Gründe […]